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Brüssel will Kleinbetriebe besser vor Betrügern schützen

Die Europäische Kommission hat eine Reihe von Maßnahmen gegen betrügerische Vermarktungspraktiken, die beispielsweise von Adressbuchfirmen angewendet werden, veröffentlicht. Vor allem kleinere Betriebe, Freiberufler und Vereine seien Opfer solcher Machenschaften.
Von Redaktion
28. November 2012

Nach Erkenntnissen der Europäischen Kommission fallen in Europa tagtäglich Unternehmen, Freiberufler und zivilgesellschaftliche Organisationen betrügerischen Vermarktungspraktiken zum Opfer. Diese reichen von falschen oder irreführenden Informationen über angebotene Dienstleistungen bis hin zur Zusendung von als Rechnung getarnten Angeboten oder von irreführenden Formularen.

So senden betrügerische Adressbuchfirmen beispielsweise Ladenbesitzern, Architekten oder Ärzten Formulare zu, verbunden mit der Aufforderung, ihre Angaben scheinbar unentgeltlich zu aktualisieren. Sobald die Opfer unterschrieben haben, wird ihnen mitgeteilt, dass sie einen Vertrag unterzeichnet haben und ihnen eine erhebliche jährliche Gebühr in Rechnung gestellt wird.

Der so entstehende finanzielle Schaden wird für jedes einzelne Unternehmen auf 1.000 bis 5.000 Euro pro Jahr geschätzt.

Die Kommission hat nun einen Katalog mit Maßnahmen veröffentlicht, um Unternehmen besser zu schützen:

Überarbeitung und damit Verstärkung der Vorschriften über das Verbot bestimmter Praktiken

  • Um die Rechtssicherheit zu erhöhen und sicherzustellen, dass es keine Gesetzeslücken gibt, werden eindeutig irreführende Praktiken, beispielsweise von Adressbuchfirmen, ausdrücklich verboten. Damit wissen Gewerbetreibende sofort, dass solche Praktiken unter die Richtlinie über irreführende und vergleichende Werbung fallen und somit rechtswidrig sind. 

  • Um sicherzustellen, dass sich jeder an die Regeln hält, sieht die Kommission verschärfte Sanktionen für Verstöße vor. Die Mitgliedstaaten müssen sicherstellen, dass ihre Gesetze wirksame, angemessene und abschreckende Sanktionen vorsehen.

Verstärkte Durchsetzung der Vorschriften gegen irreführende Vermarktungspraktiken in grenzüberschreitenden Fällen:

  • Jeder Mitgliedstaat hat eine Durchsetzungsbehörde zu benennen, die mit den erforderlichen Befugnissen ausgestattet ist, um sicherzustellen, dass die Vorschriften auch im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen befolgt werden. Dies ist derzeit nicht in allen EU-Ländern der Fall.

  • Die Kommission wird ein Verfahren der Zusammenarbeit zwischen Durchsetzungsbehörden einführen. Dank dieses Netzes von Durchsetzungsbehörden werden die zuständigen Stellen wie Wettbewerbs- oder Verbraucherschutzbehörden Informationen austauschen, voneinander grenzüberschreitende Unterstützung anfordern und irreführende Praktiken mit Auswirkungen auf Unternehmen unterbinden können.

Zur Überarbeitung der derzeitigen Vorschriften plant die Kommission, nach einer gründlichen Folgenabschätzung im Lauf des Jahres 2013, einen Vorschlag vorzulegen.

(Quelle: EU-Kommission/ KP)

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