Navigation
Seiteninhalt

Transparenz bei Datenanwendungen: DVR-Online ist gestartet

Seit 1. September ist das Online-Datenverarbeitungsregister – kurz DVR-Online – in Betrieb. Unternehmen müssen Informationen über ihre Datenverwendungen künftig dort melden. Das Register ist für jedermann frei einsehbar.
Von Redaktion
03. September 2012

Unternehmen bzw. allgemein „Auftraggeber“, die personenbezogene Daten verarbeiten möchten, müssen dies von jeher bei der Datenschutzkommission anmelden. Seit 1. September 2012 hat diese Meldung über DVR-Online, das Datenverarbeitungsregister im Internet, zu erfolgen.

Meldung von Datenverarbeitungen

Zur Einreichung der Meldung müssen sich Auftraggeber mit Bürgerkarte oder mit Handy-Signatur identifizieren. Unternehmen können zusätzlich über das Unternehmensserviceportal auf DVR-Online zugreifen – Behörden über den Portalverbund. Das Einbringen von Meldungen per E-Mail oder in Schriftform wie bisher ist – außer bei technischen Störungen – nicht mehr möglich.

Weblink

Unternehmen dürfen die Meldung von Datenanwendungen nur von vertretungsbefugten Personen machen lassen. Vertretungsbefugnisse können für Bürgerkarten über die Homepage der Stammzahlenregisterbehörde oder direkt im Unternehmensserviceportal verwaltet werden. Ist dies aufgrund einer besonderen Unternehmensorganisation nicht möglich, kann eine Vertretungsbefugnis auch bei der Datenschutzkommission beantragt werden.

Zur Meldung von Datenanwendungen stehen zukünftig Web-Formulare zur Erfassung von Daten über Auftraggeber und Datenanwendungen zur Verfügung. Erfasst werden mit DVR-Online jene Daten, die bei der Meldung von Datenanwendungen auch bisher schon angegeben werden mussten.

Abfragen in DVR-Online

Bei DVR-Online handelt es sich um ein öffentliches Register. User des Portals – egal ob Kunden, Konkurrenten, Betriebsräte, eigene Mitarbeiter oder Journalisten – können anonym nachsehen,welche Datenanwendungen ein Auftraggeber registriert hat.

Das Register enthält außerdem Informationen zu sämtlichen betriebenen Informationsverbundsystemen (Definition von IVS auf Argedaten.at), beispielsweise, welche Auftraggeber an einem Informationsverbundsystem teilnehmen.

Betroffene einer Datenanwendung haben die Möglichkeit, in den Registrierungsakt Einsicht zu nehmen. Angaben über Sicherheitsmaßnahmen, die vom Auftraggeber ergriffen werden, bleiben dagegen verborgen.

Übergangsregelungen

Die DVR-Verordnung 2012 gilt für alle Meldungen, die ab dem 1. September 2012 eingebracht werden. Zu diesem Zeitpunkt bereits laufende Meldeverfahren sind noch nach den Bestimmungen der DVR-VO 2002 zu Ende zu führen.

Weiterlesen

Weitere Informationen zu Meldepflichten von Unternehmen im Artikel Datenschutzrechtliche Meldeprozesse und die Einführung von DVR-Online von Dr. Rainer Knyrim und Mag. Gerold Pawelka; erschienen in Compliance Praxis 2011, Heft 4, Seite 26 ff.

(KP)

Autoren

782_632_LN_Logo_RGB_Primary_Full-Color_Positive.jpg

Redaktion

Die LexisNexis Österreich & Compliance Praxis-Redaktion versorgt Sie regelmäßig mit aktuellen News und Informationen aus der Compliance-Welt. Unser Ziel ist es, Ihre tägliche Arbeit bestmöglich zu ...