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Brüssel plant neue Regeln für Finanzdienstleister

Die Europäische Kommission hat ein Paket mit neuen Regeln für Finanzdienstleister vorgelegt. Kleinanleger sollen wieder mehr Vertrauen in Anlage- und Versicherungsprodukte gewinnen.
Von Redaktion
04. Juli 2012

Die EU-Kommission hat gestern drei Gesetzgebungsvorschläge veröffentlicht, die Kleinanleger besser vor Verlusten mit risikoreichen Finanzprodukten schützen und ihr Vertrauen in den Finanzsektor wiederherstellen sollen.

Dieses Vertrauen sei im Zuge der Finanzkrise „schwer erschüttert“ worden, heißt es aus Brüssel. „Produkte für den Kleinanleger müssen sicherer und die Informationsstandards eindeutiger werden; die Verkäufer der Produkte müssen stets höchsten Ansprüchen gerecht werden“, fordert EU-Kommissar Michel Barnier.

Die wichtigsten Elemente des Gesetzespaketes sind:

Basisinformationsblätter für Anlageprodukte

Informationen zu Anlageprodukten sollen künftig in einem „Basisinformationsblatt“ gebündelt werden müssen. Die darin enthaltenen Infos sollen standardisiert, prägnant und allgemein verständlich formuliert sein, ohne die Finanzprodukte allzu vereinfacht darzustellen.

Konsumenten sollen die wichtigsten Merkmale der Anlage und die damit verbundenen Risiken und Kosten klar erkennen können. Jeder, der Anlageprodukte auflegt, muss dann für jedes seiner Produkte ein entsprechendes Blatt verfassen. Damit sollen Verbraucher nicht zuletzt verschiedene Produkte besser vergleichen können.

Seriösere Versicherungsvermittlung

Überarbeitet werden soll auch die Richtlinie über die Versicherungsvermittlung. Die geltenden EU-Vorschriften regeln den Verkauf von Versicherungsprodukten nicht im Detail, die Regelungen in den Mitgliedstaaten weichen voneinander ab und gelten nur für Intermediäre.

Die Kommission schlägt deshalb gemeinsame Standards für den Vertrieb von Versicherungen vor, um eine „ordnungsgemäße Beratung“ der Verbraucher zu garantieren:

  • Gleiches Verbraucherschutzniveau unabhängig davon, ob das Versicherungsprodukt bei einem Versicherer direkt oder über einen Intermediär (z.B. Makler) erworben wird. Bislang sind nur Verkäufe über Intermediäre geregelt;

  • Der berufliche Status der Person, die das Versicherungsprodukt verkauft, ist im Vorhinein offenzulegen;

  • Offenlegung der Vergütung der Versicherungsverkäufer;

  • Verkauf von Versicherungsprodukten nur mit ehrlicher, professioneller Beratung;

  • Intermediäre dürften grenzüberschreitend tätig werden.

Mehr Transparenz für Investmentfonds

Der gemeinsame EU-Markt für Investmentfonds ist in der OGAW-Richtlinie geregelt. Diese soll präzisiert werden. OGAW steht für „Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren“. OGAW verwalten laut Kommission ein Vermögen von beinahe sechs Billionen Euro und sind bei den europäischen Kleinanlegern sehr beliebt.

Durch die Änderungen sollen künftig insbesondere die Pflichten und Haftungspflicht der juristischen Person, die Vermögenswerte verwaltet, transparenter und einheitlicher werden:

  • Präzise Beschreibung der Aufgaben und Haftungspflichten aller Verwahrstellen, die für einen OGAW-Fonds handeln;

  • Eindeutige Bestimmungen für die Vergütung von OGAW-Verwaltern: diese sollten auf keinen Fall Anreize für das Eingehen übermäßiger Risiken erhalten;

  • Gemeinsames Konzept für Sanktionen bei erheblichen Verstößen gegen den OGAW-Rechtsrahmen.

(PM, kp)

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