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„Nachhaltigkeitspaket“ für Österreichs Großbanken

FMA und OeNB haben heute die „Aufsichtliche Leitlinie zur Stärkung der Nachhaltigkeit der Geschäftsmodelle international aktiver österreichischer Großbanken“ veröffentlicht.
Von Redaktion
14. März 2012

Das Maßnahmenpaket der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) und der Österreichischen Nationalbank zielt darauf ab, die Eigenkapitalbasis der Großbanken mittel- und langfristig zu erhöhen und die Refinanzierungsstruktur exponierter Tochterbanken ausgewogener zu gestalten. Zudem soll sichergestellt werden, dass die Banken künftig für etwaige Krisensituationen über adäquate Sanierungs- und Abwicklungspläne verfügen.

Aufgrund ihrer Größe, systemischen Relevanz und der Komplexität ihrer Geschäftsmodelle (mit einer Vielzahl von Tochterbanken) ist diese Leitlinie derzeit auf drei österreichische Bankengruppen anzuwenden: Erste Group Bank, Raiffeisen Zentralbank Österreich und UniCredit Bank Austria.
Entsprechend den am 21. November 2011 veröffentlichten Eckdaten der Leitlinie sind die betroffenen Banken angehalten, Folgendes zu beachten:

  • Um die Eigenkapitalbasis nachhaltig zu stärken, sind die neuen Regeln für hartes Kernkapital (CET1) unter Basel III ohne Übergangsfristen bereits mit 1. Jänner 2013 zu erfüllen. Das im Rahmen des Bankenhilfspakets gezeichnete, voll verlusttragfähige, staatliche und private Partizipationskapital wird aber im Rahmen der Übergangsvorschriften angerechnet. Zudem ist ab 1. Jänner 2016 ein zusätzlicher harter Kernkapitalpuffer – je nach Risikogehalt des Geschäftsmodells – von bis zu drei Prozentpunkten zu halten.

  • Um die Refinanzierungsstruktur der Tochterbanken zu stärken und auf ihre ausgewogene Gestaltung zu achten, wird die Aufsicht die Nettoneukreditvergabe der Tochterbanken im Verhältnis zur Aufbringung lokaler stabiler Refinanzierungen laufend beobachten und analysieren. Auf Grund der historischen Erfahrungen wird hier ein Überschreiten der Referenzquote von 110 Prozent als Warnsignal erachtet. Das Monitoring wird regelmäßig mit Quartalsdaten (ab Ende 2011) erfolgen. Die Ergebnisse und Analysen werden im Rahmen der Aufsichtskollegien evaluiert und diskutiert, um gegebenenfalls Aufsichtsmaßnahmen zu ergreifen.

  • Damit ein Institut im Krisenfall rasch, effektiv und effizient saniert oder eine eventuelle Insolvenz geordnet ablaufen kann, haben die Mutterinstitute bis Ende 2012 der Aufsicht als Vorsorge für die Bewältigung etwaiger Krisen angemessene Sanierungs- und Abwicklungspläne vorzulegen.

Diese Leitlinie ist in das europäische Aufsichtssystem eingebettet. Die Ergebnisse des laufenden Monitorings werden im Rahmen der jeweiligen Aufsichtscolleges mit den Schwesterbehörden und der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde EBA analysiert und diskutiert. Gegebenenfalls sind geeignete Maßnahmen zur Risikobegrenzung zu beschließen und durchzusetzen.
Die Leitlinie steht in deutscher und englischer Sprache auf den Internet-Seiten der FMA und der OeNB zur Verfügung. Zusätzlich befindet sich dort eine Darstellung der aufsichtlichen und ökonomischen Motivation, eine Auswirkungsanalyse sowie eine Zusammenstellung von Antworten auf häufig gestellte Fragen zu diesem Thema.

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