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Börsenrecht: Zum Begriff der „compliance-relevanten Information“

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde („FMA“) hat Anfang 2012 in einem Rundschreiben eine Leitlinie zu den Compliance-Regelungen im Börsegesetz („BörseG“) und in der Emittenten-Compliance-Verordnung 2007 („ECV 2007“)  veröffentlicht. Ziel dieses Beitrags ist es, wesentliche Regelungsgegenstände dieses Rundschreibens beispielhaft darzustellen.
Von Dr. Bettina Hörtner
31. Mai 2012 / Erschienen in Compliance Praxis 2/2012, S. 4
Die FMA hat mit einem Rundschreiben vom 6. Februar 2012 eine Guidance zu den Compliance-Regelungen der § 48d Abs 3 und § 82 Abs 5 BörseG sowie der ECV 2007 gegeben. Durch dieses Rundschreiben wird neben laufenden Praxisdialogen mit den Marktteilnehmern ein weiterer Schritt zur Harmonisierung der Vorgehensweise und des gemeinsamen Verständnisses von FMA und Marktteilnehmern im Bereich Börsen-Compliance gesetzt. Der Begriff der „compliance-relevanten“ Information Das Rundschreiben nimmt erstmal...

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