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Berlin hat ein Korruptionsregister

Die Stadt Berlin beugt Bestechung und Korruption in den eigenen Reihen mit Hilfe eines „Korruptionsregisters“ vor. Darin sind Unternehmen aufgelistet, die mit einschlägigen Delikten amtsbekannt wurden. Nach drei Jahren wird der Eintrag gelöscht.
Von Redaktion
16. Februar 2011

Das Korruptionsregister dient der Information der öffentlichen Auftraggeber in Berlin über bekannt gewordene Verurteilungen von Unternehmen und der verantwortlich für sie handelnden Personen. Korruption soll so wirksamer bekämpft und ihrer Ausbreitung vorgebeugt werden.

Ab 15.000 Euro verpflichtende Abfrage

Das Korruptionsregistergesetz sieht eine Abfragepflicht für öffentliche Auftraggeber vor, die vor einer Entscheidung über die Vergabe eines öffentlichen Auftrages stehen und dabei die Zuverlässigkeit von Bietern und Bewerbern sowie potenziellen Auftragnehmern prüfen müssen. Unterhalb eines geschätzten Auftragswerts von 15.000 Euro steht eine Abfrage im Ermessen der öffentlichen Auftraggeber.

Für den Zeitraum 2006 bis 2010 notierte das Berliner Register 3.371 Einträge natürlicher und juristischer Personen. Inzwischen wurden 1.213 Einträge getilgt. Die regelmäßige Tilgung einer Eintragung erfolgt nach drei Jahren. Zurzeit gibt es 2.158 Einträge.

Nur verurteilte Unternehmen im Register

Die Eintragungen resultieren aus Mitteilungen der Staatsanwaltschaft und der Amtsanwaltschaft beim Landgericht Berlin, die zur Mitteilung eintragungsrelevanter Rechtsverstöße verpflichtet sind. Dabei werden nur natürliche und juristische Personen gemeldet, die rechtskräftig verurteilt wurden oder deren Verfahren nach z. B. Zahlung einer Geldbuße eingestellt worden ist. Der Katalog der Rechtsverstöße im Gesetz umfasst beispielsweise:

  • Steuerhinterziehung,

  • Untreue,

  • Betrug im geschäftlichen Verkehr,

  • Kreditbetrug,

  • Subventionsbetrug,

  • Vorenthalten von Arbeitsentgelten,

  • Bestechung oder Bestechlichkeit.

Neben Berlin hat in Deutschland lediglich Nordrhein-Westfalen ebenfalls ein Korruptionsregister. Heute hat der Berliner Senat die „Verordnung über das automatisierte Abrufverfahren beim Register über korruptionsauffällige Unternehmen in Berlin (Korruptionsregisterverordnung)“ erlassen. Die inhaltlich identische Vorgängerregelung aus dem Jahr 2008 war zum Ende des letzten Jahres ausgelaufen.

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