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Bericht zur Auftraggeberhaftung bei Bauleistungen liegt vor

Seit Mitte 2011 haften Unternehmen, die Bauleistungen an Dritte vergeben, mit fünf Prozent für Sozialversicherungsabgaben und lohnabhängige Finanzabgaben ihrer Auftragnehmer. In einem aktuellen Bericht bewertet Ministerin Fekter die Auftraggeberhaftung aus Sicht des Finanzressorts als Erfolg.
Von Redaktion
15. Januar 2013

Mit dem Betrugsbekämpfungsgesetz 2010 hat der Nationalrat für Unternehmen, die Bauleistungen an andere Unternehmen weitergeben, eine Haftung für Sozialversicherungsabgaben eingeführt, die mit 1. Juli 2011 auch auf lohnabhängige Abgaben ausgedehnt wurde. Seitdem haften die Auftraggeber mit 5 Prozent des jeweils geleisteten Werklohns für die lohnabhängigen Finanzabgaben des beauftragten Unternehmens.

Um die Umsetzung der Auftraggeberhaftung für Lohnabgaben zu kontrollieren und um zu prüfen, ob die Haftungshöhe von 5 Prozent angemessen ist, haben die Abgeordneten mit Entschließung vom 18. November 2010 vom Finanzressort einen Bericht verlangt, den Ministerin Fekter dem Nationalrat kürzlich vorgelegt hat.

In diesem Bericht teilt die Bundesministerin für Finanzen mit, dass von Mitte bis Ende 2011 101.941 Haftungszahlungen von Auftraggebern in der Höhe von insgesamt rund 26 Mio. Euro an die Finanzverwaltung weitergeleitet wurden. Von 1. Jänner bis 13. November 2012 gingen 143.688 Zahlungen mit einem Betrag von insgesamt rund 37 Mio. Euro ein.

Bei einigen Zahlungseingängen habe im IT-System eine Arbeitgeberkennzeichnung gefehlt, was bedeute, dass diese Unternehmen keine lohnabhängigen Abgaben entrichtet haben, sofern es sich nicht um Einzelunternehmen handelt. Gesonderte Überprüfungen waren die Folge dieser Feststellung.

Bei 2.295 Steuernummern ergab sich ein vollstreckbarer Rückstand in der Gesamthöhe von über 73 Mio. Euro. Darin enthalten ist ein Rückstand an lohnabhängigen Abgaben (Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag) in Höhe von zwölfeinhalb Mio. Euro.

Die Einführung der Auftraggeberhaftung wird von der Finanzministerin als Erfolg gewertet, da aus diesem Titel im Zeitraum 1. Juli 2011 bis 13. Novenber 2012 insgesamt Zahlungen in der Höhe von 63,5 Mio. Euro bei der Finanzverwaltung eingelangt sind, ohne dass aufwändige und kostenintensive Einbringungsmaßnahmen hätten gesetzt werden müssen. Außerdem habe man von Unternehmen Kenntnis erlangt, die bei der Finanzverwaltung über kein Arbeitgebersignal verfügen oder trotz Arbeitgebersignal lohnabhängige Abgaben weder gemeldet noch entrichtet haben.

Der kurze Beobachtungszeitraum lasse eine abschließende Beurteilung der Angemessenheit des vom Gesetzgeber vorgesehenen Prozentsatzes noch nicht zu. Aus Ergebnisse von Außenprüfungen sei aber abzuleiten, dass dieser Prozentsatz nicht überhöht sei, liest man im Bericht der Finanzministerin.

(Quelle: Parlamentspresse)

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