Gesetzesentwurf für eine „Baustellendatenbank“ liegt vor
20. April 2011
Baustellendatenbank
Ein Schwerpunkt des Ministerialentwurfs (277/ME) liegt in der geplanten Errichtung einer Baustellendatenbank: Basierend auf den bisher schon zu erstattenden Meldungen nach dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) und dem Bauarbeitenkoordinationsgesetz (BauKG) soll eine webbasierte Datenbank aller Baustellen erstellt werden, die dann nicht nur der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) und dem Zentral-Arbeitsinspektorat zugänglich sein soll, sondern auch anderen Behörden, die Baustellen kontrollieren (Finanz- und Abgabenbehörden sowie Krankenversicherungsträger). Sinn dieser Datenbank ist es, einen Überblick über neu beginnende Baustellen zu erlangen, um so eine gezielte und planmäßige Kontrolle zu ermöglichen.
Die Baustellendatenbank wird erst nach Schaffung der technischen Voraussetzungen verfügbar sein, frühestens jedoch mit 1. 1. 2012, und soll in das Unternehmensserviceportal eingebunden werden.
Ab diesem Zeitpunkt können sich die Meldeverpflichteten dann der Webanwendung bedienen und damit in einem einzigen Vorgang sowohl die Meldung gegenüber dem Arbeitsinspektorat als auch gegenüber der BUAK erstatten.
Weitere wichtige Änderungen
Der Gesetzesentwurf sieht weiters va eine Erweiterung der Kontrollrechte der BUAK vor (umfassendere Einsicht in Geschäftsunterlagen und Lohnunterlagen, Auskunftsverpflichtung der Unternehmen betreffend Subunternehmen sowie Überlasserbetriebe und überlassene Arbeitnehmer).
Im Fall einer Überlassung von Arbeitnehmern in ein Bauunternehmen, soll dieses Unternehmen (= Beschäftiger) ab 1. 1. 2012 die Möglichkeit erhalten, für den eigentlich zuschlagspflichtigen Überlasser die Lohnzuschläge nach dem BUAG für die überlassenen Arbeitnehmer zu entrichten, wodurch er sich insoweit von seiner Haftung befreien kann.
Weiters wird ein Abtretungsverbot (zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber) für Ansprüche gegenüber der BUAK vorgesehen, damit sichergestellt ist, dass die Ansprüche – va auf Urlaubsentgelt – tatsächlich dem Arbeitnehmer zukommen.
Schließlich ist noch eine Verpflichtung der Arbeitgeber ab 1. 1. 2014 zur Benutzung aller von der BUAK zur Verfügung gestellter Webanwendungen vorgesehen; dies umfasst zB Meldungen und Urlaubsentgelteinreichungen, soll jedoch nicht für die neue Baustellendatenbank gelten.
Die Begutachtungsfrist für diesen Ministerialentwurf endet am 16. 5. 2011. Der Volltext des Entwurfs ist auf der Homepage des Parlaments auf der Seite http://www.parlament.gv.at/PAKT/MESN/ unter Eingabe der Geschäftszahl 277/ME abrufbar.
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