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Bahnstrompreise: Deutsche Bahn wendet Kartellklage ab

Die Deutsche Bahn konnte mit Verpflichtungszusagen zur Neutgestaltugn ihrer Bahnstrompreise kartellrechtliche Bedenken der Europäischen Kommission ausräumen. Ab 2014 erhalten auch andere Stromversorger Zugang zum Bahnstromnetz.
Von Redaktion
19. Dezember 2013

Die EU-Kommission hat die von der Deutschen Bahn AG (DB) angebotenen Verpflichtungszusagen über die Preisgestaltung ihres Bahnstromangebots akzeptiert und für bindend erklärt.

Die Kommission hatte Bedenken, dass das Bahnstrom-Preissystem der DB und insbesondere dort vorgesehene Rabatte, die de facto nur zum DB-Konzern gehörige Eisenbahnunternehmen in Anspruch nehmen konnten, den Wettbewerb beim Schienengüterverkehr und beim Personenfernverkehr in Deutschland behinderte. Im Juni 2012 hatte die Kommission wegen der Bedenken ein Kartellverfahren gegen die DB eingeleitet.

Um die Bedenken auszuräumen, hat die Deutsche Bahn angeboten, ein neues Bahnstrompreissystem einzuführen, das für alle Eisenbahnverkehrsunternehmen gelten und nicht zum DB-Konzern gehörige Stromanbieter in die Lage versetzen soll, Eisenbahnverkehrsunternehmen direkt mit Bahnstrom zu beliefern.

Konkret wird die DB Energie ab dem 1. Juli 2014 anderen Stromversorgern Zugang zu ihrem Bahnstromnetz gewähren. Zudem wird sie ein neues Preissystem einführen, in dem der Strompreis und das – von der Bundesnetzagentur regulierte – Netzentgelt separat berechnet werden. Um einen Marktzutritt zu erleichtern, wird die DB Energie ganz auf Strompreisrabatte verzichten. Ab Juli 2014 gewährt sie ferner sämtlichen konzernfremden Eisenbahnunternehmen eine Senkung des Bahnstrompreises, der ihnen für das Vorjahr in Rechnung gestellt wurde, von vier Prozent.

Damit soll gewährleistet werden, dass die Eisenbahnunternehmen unverzüglich in den Genuss niedriger Preise kommen, bis sich die Folgen des zunehmenden Wettbewerbs bemerkbar machen. Die niedrigeren Bahnstrompreise sollen dazu beitragen, die Margenbeschneidung abzubauen und die Eisenbahnunternehmen wieder in die Lage zu versetzen, auf den Märkten für Güterbeförderung und Personenfernverkehr mit der DB zu konkurrieren.

Die ursprünglichen Verpflichtungszusagen waren von der DB aufgrund der Ergebnisse eines Markttests abgeändert worden; die Kommission sieht ihre wettbewerbsrechtlichen Bedenken mit der endgültigen Fassung der Verpflichtungszusagen als ausgeräumt an.

(Quelle: EU-Kommission)

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