BWB veröffentlicht Fairnesskatalog für Unternehmen
22. Oktober 2018
Die BWB erhält regelmäßig Beschwerden wegen unfairen Geschäftspraktiken. Dabei kommt es vor allem zur Benachteiligung von marktschwachen Vertragspartnern, was zu Wettbewerbsverzerrungen führen kann. Eine solche Situation kann die positive Marktentwicklung schwächen. Probleme aus der Praxis sind hier etwa, dass Lieferanten häufig auf die Aufrechterhaltung der Geschäftsbeziehung angewiesen sind. Weiters kann ein sogenanntes wirtschaftliches Machtgefälle auch dazu genutzt werden um unsachliche Geschäftsbedingungen durchzusetzen. Ein solches Ausnützen von stärkerer Marktmacht kann sich negativ auf die Märkte auswirken.
Inhalt des Fairnesskatalogs
Aus diesem Grund wurde ein „Fairnesskatalog erstellt, in dem sich zahlreiche Kategorien unfairer Geschäftspraktiken und Beispiele aus der Praxis finden. Weiters werden Auslegungsgrundsätze und eine Auflistung jedenfalls unfairer Geschäftspraktiken dargelegt. Abgerundet wird der Fairnesskatalog durch die Übersicht über bestehendes Recht mit Praxisbeispielen zum Kartellgesetz (Kartelle, Marktmachtmissbrauch), Nahversorgungsgesetz (Generalklausel, Diskriminierung), UWG (unlautere und aggressive Geschäftspraktiken), ABGB (Rechts- und Sittenwidrigkeit, überraschende Vertragsklauseln, AGB) sowie zum Unternehmensgesetzbuch.
Der Erstellung der finalen Fassung ging ein Entwurf voraus, bei dem die Möglichkeit bestand, Stellungnahmen an die BWB zu übermitteln. Diese wurden in der Endfassung des Fairnesskatalogs berücksichtigt. Zudem wurden zahlreiche Gespräche mit Stakeholdern geführt.
Ziele des Fairnesskatalogs
Die Intention der BWB bei der Erstellung des Fairnesskatalogs war eine positive Marktentwicklung herbeizuführen und die Entwicklung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMUs) zu unterstützen. Dabei soll vor allem die Schaffung eines Bewusstseins für faires Verhalten helfen. Der Fairnesskatalog soll eine umfassende Anleitung zur Vorgehensweise bieten, wenn man von unfairen Geschäftspraktiken betroffen ist. Auch soll dieser als Unterstützung für Compliance Programme in Unternehmen dienen.
(Quelle: BWB)
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