Navigation
Seiteninhalt

BWB startet Branchenuntersuchung im Miet- und Taxigewerbe

Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) prüft das Taxi- und Mietwagengewerbe, da die Umstände vermuten lassen, dass der Wettbewerb in dem Wirtschaftszweig eingeschränkt oder verfälscht ist.
Von Redaktion
24. September 2019

Mit der Novellierung des Gelegenheitsverkehrs-Gesetz (GelverkG-Nov) wurde das Taxi- und Mietwagengewerbe zusammengelegt. Damit gelten für beide Gewerbe die gleichen Regelungen. Dies könnte laut BWB dazu führen, dass innovative Geschäftsmodelle beeinträchtigt werden.

Ziel der Untersuchung ist es demnach, eine objektive Marktanalyse sowie Empfehlungen zu formulieren, die eine fundierte und nachhaltige Entscheidungsfindung für Regulierungsmaßnahmen ermöglichen. Einerseits soll Regulierung Raum für innovative Geschäftsmodelle der Shared Economy zulassen und andererseits Sicherheit für Konsumenten gewährleisten. Insbesondere die damit verbundenen Auswirkungen auf Konsumenten bzw. eine mögliche Einschränkung des Innovationspotenzials in diesem Markt, sind von zentraler Bedeutung.

Die Branchenuntersuchung stützt sich auf Auskunftsverlangen an Marktteilnehmer, ökonomische Analysen der BWB, wissenschaftliche Literatur sowie Erfahrungsberichte und Untersuchungen von nationalen Wettbewerbsbehörden. Zusätzlich werden intensive Gespräche mit Unternehmen, Interessensvertretungen und anderen Institutionen, welche im Taxi- und Mietwagengewerbe tätig sind, geführt.

„Alte und moderne Geschäftsmodelle in einem Markt zu verbinden ist eine Herausforderung. Das kann man anhand des Taximarktes gut beobachten. Damit Unternehmen ihre Innovationsfähigkeit beibehalten, ist das richtige Maß an Regulierung bedeutend“, erklärt Generaldirektor der BWB, Theodor Thanner.

(Quelle: BWB)

Autoren

782_632_LN_Logo_RGB_Primary_Full-Color_Positive.jpg

Redaktion

Die LexisNexis Österreich & Compliance Praxis-Redaktion versorgt Sie regelmäßig mit aktuellen News und Informationen aus der Compliance-Welt. Unser Ziel ist es, Ihre tägliche Arbeit bestmöglich zu ...