Navigation
Seiteninhalt

Kommission gibt Übernahme von Innogy durch E.ON unter Auflagen frei

Die Europäische Kommission hat die Übernahme der Geschäftsbereiche Vertrieb und Kundenlösungen sowie bestimmter Vermögenswerte von Innogy aus dem Stromerzeugungsbereich durch E.ON genehmigt. Die Genehmigung ist an Verpflichtungszusagen von E.ON geknüpft.
Von Redaktion
19. September 2019

E.ON und RWE, die Konzernmutter von Innogy, sind deutsche Energieunternehmen, die auf allen Stufen der Energieversorgungskette tätig sind (Erzeugung, Großhandel, Verteilung und Einzelhandel von Strom und Gas).

Beide sind in mehreren Mitgliedstaaten tätig. Am stärksten überschneiden sich ihre Tätigkeiten in Deutschland, der Slowakei, Tschechien, Ungarn und dem Vereinigten Königreich.

Die beiden Unternehmen führen einen komplexen Tausch von Vermögenswerten (Asset-Swap) durch. Danach wird E.ON seinen geschäftlichen Schwerpunkt auf die Verteilung und den Einzelhandel mit Strom und Gas legen, während RWE in erster Linie auf den vorgelagerten Märkten für Stromerzeugung und -großhandel tätig sein wird.

Prüfung der Kommission

Nach einer eingehenden Untersuchung hatte die Kommission Bedenken, dass das Vorhaben in der ursprünglich angemeldeten Form den Wettbewerb auf den folgenden Märkten erheblich beeinträchtigen würde:

  • Deutscher Markt für Heizstromlieferungen,

  • Deutscher Markt für die Lieferung von Autobahn-Ladestationen für Elektrofahrzeuge,

  • Tschechischer Markt für den Einzelhandel mit Gas (für alle Kunden) und Strom (für private Haushalte und kleine Unternehmen),

  • Ungarischer Markt für den Einzelhandel mit Strom für Unternehmen im nicht regulierten Marktsegment.

Vorgeschlagene Abhilfemaßnahmen

Um die wettbewerbsrechtlichen Bedenken der Kommission auszuräumen, hat E.ON die folgenden Verpflichtungen angeboten:

  • die Veräußerung der Verträge mit den meisten Heizstromkunden von E.ON in Deutschland und, nach Wahl des Käufers, aller Vermögenswerte, die für dessen Tätigkeit auf diesem Markt erforderlich sein könnten;

  • die Einstellung des Betriebs von 34 Ladestationen für Elektrofahrzeuge an deutschen Autobahnen; diese Ladestationen werden in Zukunft von einem neuen Drittanbieter betrieben;

  • die Veräußerung des E.ON-Geschäfts im Bereich Einzelhandel mit Strom für Kunden im nicht regulierten Marktsegment in Ungarn, einschließlich aller Vermögenswerte und des gesamten Personals;

  • die Veräußerung des gesamten E.ON-Geschäfts im Bereich Strom- und Gaseinzelhandel in Tschechien, einschließlich aller Vermögenswerte und des gesamten Personals.

Die Kommission stellte fest, dass die veräußerten Vermögenswerte und die nicht weiter betriebenen Ladestationen rentabel sind, sodass geeignete Käufer künftig auf den relevanten Märkten wirksamen Wettbewerbsdruck auf das neuaufgestellte Unternehmen ausüben könnten.

Daher ist die Kommission zu dem Ergebnis gelangt, dass der geplante Zusammenschluss angesichts der vorgelegten Zusagen keinen Anlass mehr zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken gibt. Der Genehmigungsbeschluss ergeht unter der Auflage, dass die Verpflichtungszusagen in vollem Umfang eingehalten werden.

Am 26. Februar 2019 hat die Kommission bereits einen anderen Teil des Asset-Swaps – die Übernahme von E.ON-Vermögenswerten der Stromerzeugung durch RWE – nach der EU‑Fusionskontrollverordnung genehmigt.

(Quelle: EU-Kommission)

Autoren

782_632_LN_Logo_RGB_Primary_Full-Color_Positive.jpg

Redaktion

Die LexisNexis Österreich & Compliance Praxis-Redaktion versorgt Sie regelmäßig mit aktuellen News und Informationen aus der Compliance-Welt. Unser Ziel ist es, Ihre tägliche Arbeit bestmöglich zu ...