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BWB schließt Verfahren gegen Trockenbau-Unternehmen ab

Die Verfahren im Bereich Trockenbau gegen Unternehmen, die gegen das Kartellrecht verstoßen haben, sind abgeschlossen. Die Baubranche bleibt indes weiter im Visier der BWB.
Von Redaktion
17. Dezember 2017

Die BWB führte seit Oktober 2015 Ermittlungen im Bereich Trockenbau durch. Betroffen waren Bauunternehmen, die an beschränkten Vergabeverfahren in Wien, Niederösterreich, Burgenland, Steiermark, Oberösterreich und Salzburg teilgenommen hatten. Diese Ermittlungen konnten wegen eines Kronzeugenantrags eingeleitet werden. Im März und April 2016 wurden an insgesamt acht Standorten Hausdurchsuchungen durchgeführt.

400 betroffene Ausschreibungen

Aufgrund der sichergestellten Informationen wurden mehr als 400 Bauvorhaben (Ausschreibungen) auf kartellrechtswidriges Verhalten analysiert. Die BWB holte weitere Informationen durch Auskunftsverlangen bei öffentlichen und privaten Auftraggebern ein.
Durch die Ermittlungen konnte die BWB u.a. folgendes kartellrechtswidriges Verhalten nachweisen:

  • Informationsaustausch über Bauvorhaben zwischen den Mitbewerbern bei beschränkten Vergabeverfahren,

  • Preisabsprachen zwischen den Mitbewerbern,

  • Kundenaufteilungen.

Fast 700.000 Euro an Geldbußen verhängt

Schließlich wurde gegen sechs Unternehmen eine Geldbuße verhängt, ein Verfahren wurde wegen Konkurs eingestellt, zwei Unternehmen erhielten einen Kronzeugenstatus. Insgesamt dauerte das Verfahren rund zwei Jahre, die verhängten Geldbußen betrugen in Summe 686.000 Euro.

Dr. Theodor Thanner, Generaldirektor der BWB, stellt fest, dass die Baubranche die BWB in den nächsten Jahren noch intensiv beschäftigen werde: „Das ist das erste Verfahren in der Baubranche, welches nun abgeschlossen ist. Weitere Verfahren sind anhängig. Die Ermittlungen laufen.“

Das Trockenbau-Kartell im Überblick:

Grafik Trockenbau, © LexisNexis
Grafik Trockenbau

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(Quelle: BWB)

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