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BMJ-Erlass zur Whistleblower-Homepage

Alle der Justiz über deren neue Whistleblower-Homepage gemeldeten Fälle werden dauerhaft gespeichert. Das hat das Justizministerium nun in einem Erlass klargestellt.
Von Redaktion
04. Juli 2013

Im März 2013 wurde eine eigene Whistleblower-Homepage gestartet, die über die Website www.justiz.gv.at unter „Anwendungen“ – „Hinweisgebersystem“ aufgerufen werden kann (s. News-Meldung vom 20.3.2013).

Mit diesem anonymen Online-Anzeigensystem kann sich jeder Bürger aktiv an der Korruptionsbekämpfung beteiligen, wobei die Ermittler – im Gegensatz zu einer anonymen Anzeige – über einen dort eingerichteten anonymen „Postkasten“ direkt mit den Hinweisgebern in Kontakt treten und Nachfragen stellen können.

Im Amtsblatt der österreichischen Justizverwaltung wurde nun ein Erlass zu diesem Hinweisgebersystem veröffentlicht, aus dem insb folgende Punkte hervorzuheben sind:

  • Sämtliche Fälle werden dauerhaft im BKMS®-System gespeichert.

  • Das BMJ vertritt unvorgreiflich der Rechtsprechung die Ansicht, dass die bloße Rückfrage an den Hinweisgeber im BKMS®-System zur Klärung des Bestehens eines hinreichenden Anfangsverdachts weder eine Erkundigungs- noch eine Ermittlungshandlung nach der StPO darstellt. Im Fall des Vorliegens eines hinreichenden Anfangsverdachts seien Rückfragen jedoch als Erkundigungen zu qualifizieren, sodass etwa die Bestimmungen zur Immunität von Mitgliedern allgemeiner Vertretungskörper ab diesem Zeitpunkt zu berücksichtigen seien.

(LexisNexis Rechtsnews)

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