Navigation
Seiteninhalt

Automatischer Informationsaustausch: BMF erweitert Drittstaatenliste

Das Finanzministerium hat die Liste der Drittstaaten, die vom automatischen Austausch von Finanzkonten in Steuersachen erfasst sind, von 26 auf 62 erweitert.
Von Redaktion
04. Januar 2018

Im Zusammenhang mit dem automatischen Austausch von Finanzkonten in Steuersachen im Rahmen des Common Reporting Standard/CRS (in Österreich geregelt im Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz/GMSG) wurde am 27. 12. 2017 die Verordnung des BMF zu § 91 Z 2 GMSG über die Liste der teilnehmenden Staaten (BGBl II 2017/409) kundgemacht.

Da der geografische Anwendungsbereich des GMSG flexibel gestaltet ist, legt der Finanzminister jeweils im Verordnungsweg fest, welche Staaten „teilnehmende Staaten“ sind. Während in der ersten derartigen Liste (ab 1. 1. 2017) nur 26 Drittstaaten enthalten waren, werden nunmehr 62 Drittstaaten aufgezählt. Die neue Liste ist mit 1. 1. 2018 in Kraft getreten.

Klargestellt wird in der neuen Verordnung weiters, dass eine Übermittlung der gemeldeten Informationen gemäß § 112 GMSG an einen teilnehmenden Staat nur erfolgt, wenn dieser Staat bereits im Kalenderjahr, auf das sich die Informationen beziehen, ein teilnehmender Staat iSd § 91 Z 2 GMSG war und die zuständige Behörde dieses Staates eine Notifikation mit bestimmten Angaben und Bestätigungen (v.a. zum Datenschutz) an das Sekretariat des Koordinierungsgremiums des OECD-MCAA übermittelt hat.

Mit 1. 1. 2018 gelten als teilnehmende Staaten:

Albanien, Anguilla, Antigua und Barbuda, Argentinien, Aruba, Australien, Aserbaidschan, Bahrain, Barbados, Belize, Bermuda, Brasilien, Britische Jungferninseln, Cayman Islands, Chile, China, Costa Rica, Cook Inseln, Curaçao, Färöer Inseln, Ghana, Grenada, Grönland, Guernsey, Indien, Indonesien, Island, Israel, Isle of Man, Japan, Jersey, Kanada, Kolumbien, Korea (Republik), Kuwait, Libanon, Malaysia, Marshall-Inseln, Mauritius, Mexiko, Montserrat, Nauru, Niue, Niederlande (soweit nicht vom Anwendungsbereich der RL 2011/16/EU umfasst), Neuseeland, Nigeria, Norwegen, Pakistan, Russland, Saint Kitts und Nevis, Saint Lucia, Saint Vincent und die Grenadinen, Samoa, Saudi Arabien, Seychellen, Singapur, Sint Maarten, Südafrika, Türkei, Turks und Caicos Inseln, Uruguay sowie Vereinigte Arabische Emirate.

Hinweis der LexisNexis Rechtsredaktion:

Da § 91 GMSG darüber hinaus noch weitere „teilnehmende Staaten“ festlegt, ist zu erwarten, dass das BMF zur besseren Übersicht demnächst wieder eine Gesamtliste aller „teilnehmenden Staaten“ veröffentlichen wird.

(Quelle: LexisNexis Rechtsredaktion)

Autoren

782_632_LN_Logo_RGB_Primary_Full-Color_Positive.jpg

Redaktion

Die LexisNexis Österreich & Compliance Praxis-Redaktion versorgt Sie regelmäßig mit aktuellen News und Informationen aus der Compliance-Welt. Unser Ziel ist es, Ihre tägliche Arbeit bestmöglich zu ...