Arbeitsschutz Neu: Fokus auf psychische Belastungen
21. August 2012
In der Arbeitswelt ist eine Zunahme psychischer Belastungen und Gefährdungen als Ursache für arbeitsbedingte psychische und physische Beschwerden und Erkrankungen zu beobachten.
Mit der vorliegenden Novelle des Arbeitsschutzgesetzes (ASchG) soll daher vor allem die Wichtigkeit der psychischen Gesundheit und der Prävention psychischer Belastungen stärker betont werden.
Aufwertung der Psychologen
Außerdem sollen die Arbeits- und Organisationspsychologen ausdrücklich als Fachleute genannt werden, die bei der Ermittlung und Beurteilung der Gefahren einzubeziehen sind.
Konkret soll etwa bei der Arbeitsplatzevaluierung künftig auch „die Gestaltung der Arbeitsaufgaben und die Art der Tätigkeiten, der Arbeitsumgebung, der Arbeitsabläufe sowie der Arbeitsorganisation“ zu überprüfen und nötigenfalls anzupassen sein (§ 4 Abs 1 Z 6 ASchG neu).
Auch bei der Gefahrenverhütung sollen die grundlegenden Dimensionen arbeitsbedingter psychischer Belastungen zu berücksichtigen sein.
Anpassung der Geldstrafen
Weiter wird das Arbeitsschutzgesetz an die CLP-Verordnung der EU, die die Einstufung gefährlicher Arbeitsstoffe neu regelt, angepasst.
Weitere Aktualisierungen des seit 2001 unveränderten Gesetzes betreffen die formelle Aufhebung von bereits außer Kraft getretenen Übergangsbestimmungen sowie die Erhöhung der seit 1995 unveränderten Geldstrafen um rund 14 Prozent.
Im Zuge des Bestrebens zur Entlastung der Unternehmen soll auch die Pflicht zur Führung eines Verzeichnisses der Arbeitnehmer, die Krane und Stapler führen, wegfallen.
Die geplanten Änderungen sollen mit 1. Jänner 2013 in Kraft treten, die Begutachtungsfrist endet am 20. September 2012.
(LexisNexis Redaktion, kp)
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