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Arbeitsschutz: Neue Grenzwerte für krebserzeugende Chemikalien

Die Europäische Kommission hat weitere Maßnahmen für einen besseren Schutz der Arbeitnehmer in der EU vor krebserzeugende Chemikalien ergriffen.
Von Redaktion
06. April 2018

Zusätzlich zu den 21 seit ihrem Amtsantritt bereits eingeschränkten oder zur Begrenzung vorgeschlagenen Stoffen schlägt die Kommission nun Grenzwerte für die Exposition der Arbeitnehmer gegenüber fünf krebserzeugenden Chemikalien vor.

Die Kommission schlägt vor, neue Grenzwerte für die Exposition gegenüber fünf Chemikalien in die Richtlinie über Karzinogene und Mutagene aufzunehmen (Details vgl. Dokumente am Ende des Artikels).

Diese Grenzwerte legen die Höchstkonzentration fest, in der eine krebserzeugende Chemikalie in der Luft am Arbeitsplatz vorhanden sein darf. Die folgenden fünf Karzinogene, deren Eindämmung eine wichtige Rolle beim Schutz der Arbeitnehmer spielt, wurden ausgewählt:

  • Cadmium und seine anorganischen Verbindungen;

  • Beryllium und anorganische Berylliumverbindungen;

  • Arsensäure und ihre Salze sowie anorganische Arsenverbindungen;

  • Formaldehyd;

  • 4,4′-Methylenbis(2-chloranilin) (MOCA).

Die drei erstgenannten Karzinogene werden z.B. bei der Cadmium-Produktion und -Raffination, der Herstellung von Nickel-Cadmium-Akkumulatoren, dem mechanischen Plattieren, der Zink- und Kupferverhüttung, in Gießereien, bei der Glasherstellung, in Laboren, der Elektronik-, Chemikalien-, Bau- und Gesundheitsbranche, bei der Kunststoffherstellung und im Recyclingprozess in großem Umfang eingesetzt.

Die Einführung dieser Grenzwerte soll laut EU-Kommission nicht nur zu einer geringeren Zahl arbeitsbedingter Krebserkrankungen führen, sondern auch andere gravierende gesundheitliche Probleme eindämmen, die durch Karzinogene und Mutagene hervorgerufen werden. So verursacht etwa die Exposition gegenüber Beryllium neben Lungenkrebs auch unheilbare chronische Berrylliose.

Der Vorschlag beruht laut Brüssel auf wissenschaftlichen Erkenntnissen sowie auf umfassenden Gesprächen mit relevanten Interessenträgern, insbesondere Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Vertretern der Mitgliedstaaten.

(Quelle: EU-Kommission)

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