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Arbeiterkammer ortet offene Datenschutz-Fragen bei „intelligenten Stromzählern“

Die Arbeiterkammer (AK) lehnt Smart Meter, sogenannte intelligente Stromzähler, ab. Neben Unklarheiten über deren Nutzen und über die Einführungskosten spielen dabei auch Datenschutzbedenken eine Rolle.
Von Redaktion
11. August 2011

Die intelligenten Zähler liefern genaue Informationen über den Stromverbrauch in einem Haushalt aufgrund von Viertelstunden-Verbrauchsdaten. Der Konsument werde dadurch gläsern, kritisiert die Arbeiterkammer (AK) unter anderem in einer Aussendung und verlangt „strenge datenschutzrechtliche Mindeststandards und Sicherheit gegen unbefugten Zugriff.“

Es müsse den Haushalten überlassen bleiben, ob Viertelstunden-Werte übertragen werden oder nicht. Nur bei ausdrücklicher Zustimmung der Konsumenten dürften die Daten übertragen werden. Die Bedenken der Konsumentenschützer: Durch das Vorliegen genauer Verbrauchsdaten könnten die Stromlieferanten unterschiedliche Tarife anbieten, etwa Lockangebote in den Nebenzeiten, hohe Preise in den Hauptverbrauchszeiten.

Eine Verschiebung des Stromverbrauchs in Nebenzeiten sei aber nur bei Wenigen möglich. Es sei realitätsfern zu glauben, dass die Konsumenten zum Beispiel ihre Wäsche mitten in der Nacht waschen könnten, um Stromkosten zu sparen.

Am 15. August endet die Begutachtungsfrist für den Entwurf der E-Control zu den technischen Mindestanforderungen von Smart Meter.

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