Am 1. Februar treten Standesregeln für Elektrotechniker in Kraft
27. Januar 2014
In der Verordnung wird standesgemäßes bzw. standeswidriges Verhalten definiert. Als standeswidrig zählen unter anderem:
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Preisabsprachen mit anderen Bietern,
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das Erbringen von Leistungen unter bewusster Missachtung der Grundsätze einer wirtschaftlichen und verantwortungsvollen Unternehmensführung,
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das Erbringen von Leistungen unter den Selbstkosten des Unternehmers ohne dass sachlich gerechtfertigte Gründe vorliegen und
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die Nichteinhaltung des Arbeitsschutzgesetztes (ASchG) bzw. des Mindeststandards an Ausrüstung, um den gesetzlichen Sicherheitsanforderungen zu genügen. Der Mindeststandard an Ausrüstung ist im Anhang der Verordnung aufgelistet (s. Kasten).
Diese Verordnung ist ab 1. 2. 2014 anzuwenden auf a) Gewerbetreibende, die das Gewerbe der Elektrotechnik in eingeschränktem oder vollem Umfang ausüben (§ 94 Z 16 GewO 1994) und b) Gewerbetreibende, die ein Teilgewerbe ausüben, das aus dem Gewerbe der Elektrotechniker stammt.
Kunden sollen mit der Schaffung von anerkannten Standesregeln stäker darauf vertrauen können, dass der Gewerbetreibende tatsächlich in der Lage ist, seine Leistungen einwandfrei zu erbringen. Den Unternehmern wiederum soll laut BMWFJ signalisiert werden, dass ein gewisser Mindeststandard bei der Ausübung des Gewerbes notwendig ist.
Download Verordnung:
(Quelle: LexisNexis Rechtsredaktion)
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