Navigation
Seiteninhalt

Alizee Bank: FMA greift ein

Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA schreitet gegen den nicht ordnungsgemäßen Eigentümerwechsel bei der „ALIZEE Bank AG“ ein.
Von Redaktion
23. März 2012

Aufgrund eines Berichts der Regierungskommissärin über eine am 19. März 2012 stattgefundene außerordentliche Hauptversammlung der „ALIZEE Bank AG“ hat die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA erfahren, dass Aktienpakete an der Bank verkauft wurden, die zu qualifizierten und genehmigungspflichtigen Beteiligungen neuer Eigentümer an der Bank führen würden.

Demnach entfielen dann 26 Prozent der Stimmrechte auf Dr. Franz Löschnak, 26 Prozent auf Andrej Kotchetkov und 39 Prozent auf Richard Schenz. Da weder die Absicht, eine qualifizierte Beteiligung zu erwerben, noch der Kauf der Aktienpakete der Aufsicht angezeigt und zur Genehmigung vorgelegt wurden, hat die FMA folgende Maßnahmen gesetzt:

  1. Es wurde beim Handelsgericht Wien beantragt, für die durch die Eigentumsübertragung an den Aktienpaketen ex lege ruhenden Stimmrechte der neuen Eigentümer einen Treuhänder zu bestellen, der die Interessen des Unternehmens zu wahren hat.

  2. Es wird die Bank per Bescheid aufgefordert, den gesetzmäßigen Zustand wiederherzustellen und nachzuweisen, dass die Bank über Eigentümer verfügt, die den Anforderungen des Bankwesengesetzes (Fit&Proper-Eigenschaften) entsprechen.

Die zum Schutz der finanziellen Belange der Gläubiger sowie zur Sicherheit der dem beaufsichtigten Unternehmen anvertrauten Vermögenswerte von der FMA bereits mit 23.12.2011 bei der „ALIZEE Bank AG“ gemäß § 70 (2) Bankwesengesetz eingesetzte Regierungskommissärin, Wirtschaftsprüferin Dorothea Rebmann, wurde angewiesen Sorge zu tragen, dass die neuen qualifizierten Miteigentümer keinerlei Einfluss auf die Geschäfte der Bank nehmen können.

Wer beabsichtigt, eine qualifizierte Beteiligung an einem Kreditinstitut direkt oder indirekt zu halten, und es unterlässt, der FMA dies zuvor unter Angabe des Betrages dieser Beteiligung gemäß den Vorschriften des BWG anzuzeigen, ist mit einer Verwaltungsstrafe bis zu 30.000 Euro zu sanktionieren.

(Pressemitteilung FMA)

Autoren

782_632_LN_Logo_RGB_Primary_Full-Color_Positive.jpg

Redaktion

Die LexisNexis Österreich & Compliance Praxis-Redaktion versorgt Sie regelmäßig mit aktuellen News und Informationen aus der Compliance-Welt. Unser Ziel ist es, Ihre tägliche Arbeit bestmöglich zu ...