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10 Jahre VbVG: Höchstgerichtliche Rechtsprechung bleibt Mangelware

Das Verbandsverantwortlichkeitsgesetz feiert zehntes Bestandsjubiläum. Die Anwendungspraxis der Staatsanwaltschaften und Gerichte ist allerdings durchaus uneinheitlich. Die höchstgerichtlichen Entscheidungen zum VbVG beschränken sich auf lediglich drei Fälle, von denen zwei hier näher beleuchtet werden.
Von Mag. Georg Krakow MBA, Mag. Elisabeth Götz
07. Juni 2016 / Erschienen in Compliance Praxis 2/2016, S. 6
Mit 1. Jänner 2006 – also vor mittlerweile über zehn Jahren – trat in Österreich das Verbandsverantwortlichkeitsgesetz („VbVG“) in Kraft. Dessen Ziel ist es, Verbände strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen, „wenn im Rahmen der Tätigkeit des Verbandes von Personen, die für den Verband handeln, eine Straftat begangen worden ist.“1Im Gegensatz dazu konnte bis zur Einführung des VbVG lediglich gegen natürliche Personen ein Strafverfahren geführt werden. Im Finanzstrafverfahren bestand – gleic...

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