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10 Jahre Haft für ein „Kavaliersdelikt“?

Mit drakonischen Strafen wartet das ab Jahresanfang gültige Betrugsbekämpfungspaket auf. Gegen „Finanzbetrügereien“ können Sanktionen von bis zu 10 Millionen Euro Strafe und 10 Jahren Haft verhängt werden.
Von Dr. Christoph Schertler
23. Februar 2011 / Erschienen in Compliance Praxis 1/2011, S. 7
Am 1. Jänner 2011 trat das Betrugsbekämpfungspaket in Kraft. Es hat zwei Schwerpunkte: Einerseits die Bekämpfung von schweren Finanzvergehen (Finanzstrafgesetz-Novelle 2010 – „FinStrG-Novelle 2010“, BGBl I 2010/104) und andererseits die Bekämpfung der Schwarzarbeit in der Baubranche (Betrugsbekämpfungsgesetz 2010 – „BBKG 2010“, BGBl I 2010/105). Aktion scharf gegen schwere Finanzdelikte Durch die FinStrG-Novelle 2010 sollen Finanzstrafprozesse vereinfacht und beschleunigt werden. Die Einführu...

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