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„Österreich“ und „Heute“ schließen Vergleich zu U-Bahn-Entnahmeboxen

Die Wiener Linien untersagte zunächst der Mediengruppe Österreich in den U-Bahnstationen Entnahmeboxen aufzustellen. Diese brachte dagegen im Jahr 2009 einen Abstellungsantrag vor dem Kartellgericht ein. Nach einem längeren Verfahren kam es nun zu einer Einigung zwischen den Unternehmen.
Von Redaktion
10. Oktober 2018

Die Gratistageszeitung Heute stellt aufgrund eines Vertrags mit den Wiener Linien aus dem Jahr 2004 ihre Entnahmeboxen in fast allen U-Bahnstationen in der Nähe der Abgänge zu den U-Bahngleisen auf. Der Mediengruppe Österreich wurde hingegen das Aufstellen einer vergleichbaren Anzahl von Entnahmeboxen in den U-Bahnstationen verwehrt. Stattdessen wurde sie auf die Möglichkeit verwiesen, Standorte im Nahbereich der U-Bahneingänge anzumieten. Diese Standorte stehen als öffentlicher Grund zu 85 Prozent im Eigentum der Stadt Wien, die auch für deren Vergabe zuständig war.

Die Mediengruppe Österreich und die Wiener Linien haben nunmehr mit einem Vergleich das zwischen ihnen seit Dezember 2009 anhängige Kartellverfahren abgeschlossen. Dieser Vergleich beendet das Kartellverfahren ohne förmliche Entscheidung des Kartellgerichts. Mit dem Vergleich haben die Unternehmen Folgendes vereinbart:

  • Aufgrund der aktuell der Mediengruppe Österreich von den Wiener Linien gewährten Standorte ist eine Gleichbehandlung mit den der Tageszeitung Heute am relevanten Markt zur Verfügung gestellten Standorten hergestellt.

  • Die Wiener Linien sichern zu, die Mediengruppe Österreich gegenüber der Tageszeitung Heute oder anderen Mitbewerbern in Zukunft nicht zu diskriminieren.

  • Sofern die Wiener Linien der Tageszeitung Heute zukünftig neue Standorte im Nahbereich der U-Bahneingänge gewährt, wird sie der Mediengruppe Österreich gleichwertige Standorte anbieten, soweit dies zur Sicherstellung eines gleichwertigen Entnahmepotenzials erforderlich ist. Dabei sollen neue Standorte vorzugsweise nebeneinander eingeräumt werden.

  • Weiters wird festgehalten, dass die Wiener Linien für die Vergabe von Standorten für Entnahmeboxen von Gratistageszeitungen in den U-Bahnstationen und seit kurzem auch für die Vergabe von Standorten auf öffentlichem Grund der Stadt Wien im Nahbereich (5-Meter-Zone) zu den U-Bahneingängen zuständig sind.

Einschätzung der BWB

Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) sieht in der Bereinigung des Verfahrens durch einen Vergleich die „vielversprechendste Maßnahme zur Beendigung des Rechtsstreits“. Der Vergleich soll Rechtsfrieden zwischen den Parteien schaffen.

Die Wiener Linien seien bei der Vergabe von Standorten für Entnahmeboxen von Gratiszeitungen zur Gleichbehandlung verpflichtet. Dies sei eines der wesentlichen praxisrelevanten Erkenntnisse des Verfahrens, so die BWB.

Der Vergleich hält explizit fest, dass die Wiener Linien die Pflicht zur Gleichbehandlung der Mediengruppe Österreich mit anderen Konkurrenten (insb. Heute) anerkennen.

Die BWB bewertet auch den Umstand positiv, dass die Wiener Linien am sachlich und räumlich relevanten Markt nicht nur für die Vergabe von Standorten im Inneren der U-Bahnstationen, sondern auch für die Vergabe der Standorte auf öffentlichem Grund der Stadt Wien im 5-Meter-Eingangsbereich zu den U-Bahnstationen zuständig sind und so am relevanten Markt auch effektiv Gleichbehandlung herstellen können.

(Quelle: BWB)

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