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„Konflikt-Mineralien“: Importeure müssen Lieferanten überprüfen

Europäische Importeure von Zinn, Wolfram, Tantal, Gold und deren Erzen müssen künftig Due-Diligence-Checks bei den Lieferanten durchführen. Profite aus dem Verkauf dieser Rohstoffe sollen nicht mehr zur Finanzierung von Bürgerkriegen verwendet werden.
Von Redaktion
20. Juni 2016

Die Mineralien Zinn, Wolfram, Tantal und Gold finden in Alltagsprodukten wie Mobiltelefonen, Autos und Schmuck Verwendung. Nun haben sich EU-Parlament, EU-Kommission und die Minister der Mitgliedstaaten auf strengere Regeln für die Importeure dieser Waren geeinigt.

Due Diligence wird verpflichtend

Diese müssen Lieferanten aus Hochrisikoländern künftig einer Due Diligence unterziehen. Auch für Schmelzer und Veredler wird die Überprüfung der Verkäufer zur Pflicht. Ausgenommen von der Regulierung sind nur sehr kleine Firmen wie etwa Zahnärzte. Ebenfalls nicht erfasst sind recycelte Metalle, bereits vorhandene EU-Bestände sowie Abfallprodukte der genannten Mineralien.

Verhindert werden soll so, dass die Gewinne aus dem Handel mit den betreffenden Rohstoffen – wie bisher häufig der Fall – direkt in die Finanzierung von Kriegen oder die Unterdrückung der Bevölkerung durch autoritäre Regime fließen.

Auf Druck des EU-Parlaments sollen die Due-Diligence-Checks verpflichtend, gemäß den OECD Due Diligence Guidelines, erfolgen. Ursprünglich schlugen Kommission und Rat freiwillige Überprüfungen vor.

Die zuständigen Stellen in den EU-Mitgliedstaaten sollen sicherstellen, dass sich die betroffenen Unternehmen an die neuen Regeln halten und auch die Strafen im Falle von Non-Compliance festlegen. Die Überwachung übernimmt die EU-Kommission.

Nächste Schritte

Die technischen Details der letzten Mittwoch grundsätzlich beschlossenen Gesetzgebung müssen noch ausgearbeitet werden. Die Niederländische Ratspräsidentschaft hat dafür plädiert, die informellen legislativen Verhandlungen mit den EU-Parlamentsmitgliedern vor 1. Juli 2016 abzuschließen.

Dann werden mögilcherweise weitere Triloge zwischen Parlament, Kommission und Rat unter der Ratspräsidentschaft der Slowakei nötig, um den Gesetzestext zu finalisieren, der dann vom EU-Parlament beschlossen wird.

(Quelle: EU-Parlament/ EU-Kommission)

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