Navigation
Seiteninhalt

„Internet der Dinge“: Wie ist die totale Vernetzung zu regeln?

EU-Kommissarin Neelie Kros hat eine Konsultation zu Regeln für vernetzte intelligente Geräte – das sogenannte „Internet der Dinge“ – angestoßen.
Von Redaktion
13. April 2012

Mit der Wendung „Internet der Dinge“ bezeichnet die Europäische Kommission eine Zukunft, in der Alltagsgegenstände wie Telefone, Autos, Haushaltsgeräte, Kleidungsstücke und sogar Lebensmittel mittels intelligenter Chips drahtlos mit dem Internet verbunden sind und Daten erfassen und austauschen können.

Heutzutage besitzt der Durchschnittsbürger zwei Gegenstände, die mit dem Internet verbunden sind. Bis 2015 dürften es nach Schätzung der Kommission sieben sein, weltweit werden dann 25 Mrd. Geräte über Drahtlosverbindungen verfügen.

Ein Beispiel

Wenn an der Universität eine Vorlesung am frühen Morgen wegen Erkrankung des Dozenten ausfällt, könnten die Wecker und Kaffeemaschinen der Studierenden automatisch so gestellt werden, dass sie eine Stunde länger schlafen können. Vergisst ein älterer Mensch, eine wichtige Arznei einzunehmen, könnte einem anderen Familienmitglied oder einer lokalen Notrufzentrale eine Warnmeldung übermittelt werden, so dass jemand vorbeigeschickt werden kann, der nach dem Rechten schaut.

Neelie Kros, Vizepräsidentin der EU-Kommission und zuständig für die Digitale Agenda, möchte schon jetzt einen Rahmen entwickeln, damit das „Internet der Dinge“ den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Zielen in Europa dient.

Im Wege der nun begonnenen Konsultation werden Meinungsäußerungen zu verschiedensten Themen gesammelt:

  • Fairer Wettbewerb zwischen Anbietern entsprechender Dienstleistungen, damit alle Akteure unter gleichen Bedingungen miteinander konkurrieren können, ohne dass einzelne den Zugang kontrollieren oder den Anbieterwechsel von Nutzern behindern

  • Rechtlicher Rahmen, damit die Privatsphäre und Autonomie der Nutzer gewährleistet ist

  • Sicherheit

  • Abwehr von Gefahren, etwa Missbrauch von Daten über Verhaltensmuster der Nutzer, ihre Aufenthaltsorte und Präferenzen

  • Ethik – etwa wenn Patientendaten involviert sind

  • Technische Interoperabilität & Standards

  • Leitungs- und Aufsichtsmechanismen durch die Behörden

Die Ergebnisse der Konsultation, zu der bis zum 12. Juli 2012 beigetragen werden kann, werden in die Empfehlung der Kommission zum Internet der Dinge einfließen, die bis Sommer 2013 vorgelegt wird.

Diese Empfehlung stellt eine Folgemaßnahme zur Mitteilung der Kommission zum Internet der Dinge aus dem Jahr 2009 dar, in der 14 Maßnahmen dargelegt wurden, mit denen Europa befähigt werden soll, Technologien und Systeme für das Internet der Dinge zu entwickeln, die mit den zentralen Werten Europas, wie Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten, vereinbar sind (s. Kasten).

Weblinks

(PM, kp)

Autoren

782_632_LN_Logo_RGB_Primary_Full-Color_Positive.jpg

Redaktion

Die LexisNexis Österreich & Compliance Praxis-Redaktion versorgt Sie regelmäßig mit aktuellen News und Informationen aus der Compliance-Welt. Unser Ziel ist es, Ihre tägliche Arbeit bestmöglich zu ...