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„Influencer Marketing“: Werberat erweitert Ethik-Kodex

Der Österreichische Werberat hat den Ethik-Kodex der Werbewirtschaft überarbeitet und Richtlinien zum Thema „Influencer Marketing“ ergänzt.
Von Redaktion
24. Februar 2019

Nach einem breit angelegten Diskussionsprozess ist die Überarbeitung des Ethik-Kodex der Werbewirtschaft im Bereich „Influencer Marketing“ Anfang 2019 abgeschlossen worden. Dies teilte der Der Österreichische Werberat (ÖWR), ein unabhängiges Organ des Vereins „Gesellschaft zur Selbstkontrolle der Werbewirtschaft“, Donnerstag letzter Woche in einer Aussendung mit.

„Damit bieten wir Werbetreibenden, aber auch allen handelnden Akteuren im Social Web eine wichtige Orientierungshilfe für ihre Werbemaßnahmen in dieser Spezialdisziplin des Online-Marketings“, erklärt der Präsident des Österreichischen Werberats, Michael Straberger.

Influencer Marketing (Pkt. 1.8. Ethik-Kodex)

Das Thema „Influencer Marketing“ findet sich nun unter „1. Grundsätzliche Verhaltensregeln“ und hier als 1.8. „Influencer-Marketing“ im Ethik-Kodex des Österreichischen Werberats wieder. Besonderes Augenmerk legt der Werberat auf die folgenden Kodex-Punkte:

  • 1.8.1. Insbesondere bei Werbung, die sich direkt an Kinder und Jugendliche richtet (2.2.) darf keine offensichtliche oder versteckte Aufforderung zum Kauf des beworbenen Produktes erfolgen.

  • 1.8.2. Gesunde Körperformen: Es muss bei der Werbemaßnahme darauf geachtet werden, dass keine Abbildungen (Selfies, Bilder usw.) von Influencern eingesetzt werden, die ein gesundheitsschädigendes Verhalten oder gesundheitsschädigende Körperformen (z.B. Bulimie, Anorexie, Adipositas etc.) insbesondere in Bezug auf Körpergewicht propagieren - siehe dazu im Speziellen „1.4 Gesundheit (1.1.2)“).

  • 1.8.3. Diskriminierung und Ausgrenzung im Zusammenhang mit psychischer und sozialer Gewalt (siehe „1.3 Gewalt (1.1.3)“). Es ist darauf zu achten, dass Influencer auch keine psychische und verbale Gewalt anwenden. Dazu gehört insbesondere das Verächtlichmachen Einzelner oder von Gruppen, Beschimpfungen und Drohungen sowie die Erzeugung von Angst, etwa in Form von Praktiken wie dem „Pranking“.

Prozess der Selbstregulierung

Zur Entwicklung der neu eingeführten Leitlinien wurde eine Arbeitsgruppe mit allen Beteiligten in der Branche einberufen – teilgenommen haben u.a. Trägervereinsmitglieder des Werberates (MAV, IAA, DMVÖ, IAB), mehrere Kommunikationsagenturen (ambuzzador, diego5, better) sowie Auftraggeber (wie A1) und unabhängige Organisationen (WU, FH St. Pölten).

In diesem Rahmen wurden die Fragen nach der Definition von „Influencer Marketing“ und nach Spielregeln in diesem Bereich geklärt und Anfang 2019 als neue Punkte in den Kodex aufgenommen.

(Quelle: Österreichischer Werberat)

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