Von der Leyen strebt EU-weit harmonisierte Korruptionsbekämpfung an
14. Mai 2023
Schon 2022 hatte Ursula von der Leyen in ihrer Rede zur Lage der Union schärfere Maßnahmen gegen Korruption versprochen. Jetzt will die Kommissionspräsidentin zeigen, dass sie Ernst macht. Zusammen mit dem Hohen Vertreter der EU für Außen- und Sicherheitspolitik Josep Borrell hat die EU-Kommission den Entwurf einer EU-Richtlinie vorgelegt, der ein Paket von Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung vorsieht.
Ein Netzwerk gegen Korruption
Ein EU-Netzwerk zur Korruptionsbekämpfung steht etwa auf der Wunschliste. Darin sollen Strafverfolgungsbehörden, öffentliche Stellen und Vertreter der Zivilgesellschaft zusammenkommen und die Bereiche erfassen, in denen EU-weit ein hohes Korruptionsrisiko besteht. Eine Aufgabe dieses Netzwerks wäre es, praktische Leitlinien zur Korruptionsbekämpfung auszuarbeiten, die – wenn das Europäische Parlament und der Ministerrat sie annehmen – in eine EU-Antikorruptionsstrategie münden könnten. Auch will die Kommission die Mitgliedsländer dazu verpflichten, die Rechenschafts- und Informationspflicht der öffentlichen Stellen gegenüber der Allgemeinheit zu stärken sowie spezialisierte und unabhängige Antikorruptionsbehörden einzurichten.
Harmonisierung von Gesetzen und Strafverfolgung
Aber auch auf der Ebene der Gesetzgebung und Strafverfolgung sieht die Kommission Handlungsbedarf. Im Richtlinienentwurf fordert sie eine Harmonisierung der Definition von Korruptionsdelikten im öffentlichen und privaten Sektor EU-weit, sodass auch Veruntreuung, Einflussnahme, Amtsmissbrauch, Behinderung der Justiz und illegale Bereicherung im Zusammenhang mit Korruptionsdelikten in allen Mitgliedsländern geahndet werden.
Darüber hinaus schlägt sie eine Erhöhung des Strafmaßes für Korruptionsdelikte auf 4 bis 6 Jahre Haft vor und nimmt die Mitgliedsländer in die Pflicht, die Strafverfolgungsbehörden und Staatsanwälte mit den nötigen Ressourcen und Instrumenten auszustatten, um gegen Korruption ermitteln zu können. Geht es nach den Kommissaren, sollen Vorrechte und Immunitäten im Falle von Korruptionsermittlungen nach einem vorab festgelegten Verfahren schnell aufgehoben werden und Verjährungsfristen so gestreckt, dass ausreichend Zeit vorhanden ist, um Straftäter vor Gericht zu bringen.
Weitere Schritte
Korruption kostet die EU jährlich 120 Mrd. EUR; weltweit verschlingt sie laut Josep Borrell 5% des globalen BIP. Die EU-Kommission und der Hohe Vertreter wollen nun auch jenseits der EU-Grenzen gegen Korruption vorgehen – durch Sanktionen, die die EU im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik auch wegen Korruptionsdelikten verhängen könnte. Ihre Vorschläge müssen allerdings vom EU-Parlament und vom Ministerrat erörtert und angenommen werden, bevor sie EU-Recht werden. Dann ist es an den EU-Mitgliedsländern, die Richtlinie in nationale Gesetze umzusetzen.
Quelle: EU-Kommission
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