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Strengere EU-Ausfuhrkontrollvorschriften in Kraft getreten

Mit der neuen Ausfuhrkontrollverordnung werden die Kontrollen des Handels mit Gütern mit doppeltem Verwendungszweck – zivile Technologien mit möglichem militärischem Verwendungszweck – verschärft.
Von Redaktion
13. September 2021

Der neue Rahmen soll es der EU ermöglichen, Fachwissen zu bündeln und besondere Herausforderungen zu bewältigen, insbesondere im Zusammenhang mit der Cyber-Überwachung (hierzu werden noch Leitlinien für die Sorgfaltspflicht ausgearbeitet), aber auch bei neu entstehenden Technologien mit doppeltem Verwendungszweck, z. B. fortgeschrittenen Rechensystemen.

Mit der Verordnung soll für mehr Transparenz gesorgt werden, indem das Maß an Konsultationen und Berichterstattung zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission erhöht wird und indem die Entwicklung einer neuen EU-Plattform zur elektronischen Genehmigung vorangetrieben wird, die bereits in vier EU-Mitgliedstaaten erprobt wurde.

Hintergrund

Die Kommission hat ihren Legislativvorschlag zur Modernisierung der Ausfuhrkontrollen der EU für sensible Güter und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck im September 2016 angenommen, um die Verordnung von 2009 zu ersetzen. Diese Güter haben zahlreiche zivile Zwecke, können aber auch in den Bereichen Verteidigung, Nachrichtendienste und Strafverfolgung eingesetzt werden (Kernmaterial und besondere Werkstoffe, Telekommunikation, Elektronik und Computer, Luft- und Raumfahrt, Schiffsausrüstung usw.) und können auch für Menschenrechtsverletzungen missbraucht werden.

In die neue Verordnung wurden zahlreiche Vorschläge der Kommission für eine umfassende Verbesserung des Systems aufgenommen. Sie soll das bestehende Ausfuhrkontrollsystem der EU durch folgende Maßnahmen wirksamer machen:

  • Einführung einer neuen Dimension der „menschlichen Sicherheit“, damit die EU auf die Herausforderungen reagieren kann, die mit den neuen Technologien mit doppeltem Verwendungszweck – insbesondere den Cyber-Überwachungstechnologien – einhergehen, die ein Risiko für die nationale und internationale Sicherheit darstellen; dies schließt auch den Schutz der Menschenrechte ein;
  • Aktualisierung von Schlüsselbegriffen und Definitionen (etwa der Definition des Begriffs „Ausführer“, unter den jetzt auch natürliche Personen und Forscher fallen, die an der Weitergabe von Technologie mit doppeltem Verwendungszweck beteiligt sind);
  • Vereinfachung und Harmonisierung der Genehmigungsverfahren sowie Schaffung von Möglichkeiten für die Kommission, die Liste der Güter oder Bestimmungsorte, die besonderen Kontrollformen unterliegen, durch ein „vereinfachtes“ Verfahren, d. h. delegierte Rechtsakte, zu ändern, wodurch das Ausfuhrkontrollsystem flexibler gestaltet wird und sich besser weiterentwickeln und an die Gegebenheiten anpassen kann;
  • Verbesserung des Informationsaustauschs zwischen den Genehmigungsbehörden und der Kommission im Interesse von transparenteren Genehmigungsentscheidungen;
  • Koordinierung und Unterstützung einer soliden Durchsetzung von Kontrollen, darunter fällt auch die Verbesserung eines sicheren elektronischen Informationsaustauschs zwischen Genehmigungs- und Durchsetzungsbehörden;
  • Entwicklung eines Kapazitätsaufbau- und Schulungsprogramms der EU für die Genehmigungs- und Durchsetzungsbehörden der Mitgliedstaaten;
  • gezielte Information der Industrie und Transparenz gegenüber den Interessenträgern zum Aufbau strukturierter Beziehungen zum privaten Sektor im Wege spezifischer Konsultationen der Interessenträger durch die zuständige Arbeitsgruppe der Kommission oder Experten der Mitgliedstaaten;
  • Stärkung des Dialogs mit Drittländern und Bemühungen um gleiche Wettbewerbsbedingungen auf globaler Ebene.

Quelle: EU-Kommission

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