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Nach Sarkozy-Urteil: Forderung nach schärferen Sanktionen auch in Österreich

Die heimische Rechtslage zur Parteienfinanzierung und Wahlkampfkostenüberschreitung hinkt internationalen Standards hinterher und gehört verbessert. Dies fordern Vertreter des Antikorruptionsbegehrens. 
Von Redaktion
04. Oktober 2021

Nachdem der frühere französische Präsident Nicolas Sarkozy wegen Überschreitung der gesetzlich vorgesehenen Obergrenze für Wahlkampfausgaben und illegaler Wahlkampffinanzierung zu einem Jahr ohne Bewährung verurteilt wurde, fordert das Rechtsstaat & Anti-Korruptionsvolksbegehren eine deutliche Verschärfung der entsprechenden österreichischen Gesetze.

„In Frankreich muss man ins Gefängnis, wenn man Wahlkampfkosten überzieht, während die Strafen dafür in Österreich so niedrig sind, dass es sich für Parteien auszahlt, das Gesetz zu brechen. Ein klarer Beleg dafür, dass die heimische Rechtslage den internationalen Standards hinterherhinkt und dringend verbessert werden muss“, so Franz Fiedler, ehemaliger Rechnungshof-Präsident und einer der Proponenten des Volksbegehrens.

Eine zentrale Forderung des Rechtsstaat & Anti-Korruptionsvolksbegehrens ist, dass Verstöße gegen die Regelungen zur Parteienfinanzierung sowie die Überschreitung der gebotenen Wahlkampfkosten durch neue Straftatbestände – inklusive Mandatsverlust – effizienter sanktionierbar sein müssen. Um Umgehungsmöglichkeiten zu verhindern, sind die Regelungen zur Parteienfinanzierung im Parteiengesetz deutlich auszuweiten sowie das Sanktionsregime durch schärfere Strafen zu stärken. Insbesondere sind im Interesse der Transparenz und Korruptionsbekämpfung volle Prüfkompetenzen für den Rechnungshof hinsichtlich der Parteienfinanzierung, einschließlich direkter Kontroll- und Einschaurechte, gesetzlich zu verankern.

„Das heutige Urteil ist ein Signal an alle Österreicherinnen und Österreicher, dass die Überschreitung von Wahlkampfkosten ein schweres, demokratiepolitisch nicht tolerierbares Delikt ist und in einem funktionierenden Rechtsstaat nicht einfach hingenommen werden kann“, so Fiedler abschließend.

Quelle: APA OTS

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