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Kartellrecht: Warsteiner und Karlsberg dürfen Einkauf bündeln

Das Bundeskartellamt hat die Gründung einer gemeinsamen Einkaufsgesellschaft der Brauereien Warsteiner und Karlsberg fusionskontrollrechtlich freigegeben.
Von Redaktion
14. Dezember 2022

Warsteiner und Karlsberg beantragten, ihre Aktivitäten im Einkauf bündeln zu wollen. Das Bundeskartellamt in Bonn prüfte das Vorhaben sowohl mit Blick auf die Absatz- als auch die Beschaffungsseite. Im Ergebnis fanden die Wettbewerbshüter weder im Bereich Bier noch im Bereich nicht-alkoholische Kaltgetränke durchgreifende wettbewerbliche Bedenken. Denn auf allen in Frage kommenden Märkten seien größere Wettbewerber aktiv, die gemeinsamen Marktanteile lägen nicht im problematischen Bereich und auch anderweitige kartellrechtliche Probleme seien nicht ersichtlich.

Einschränkend merkte der Präsident des Bundeskartellamtes Andreas Mundt jedoch an: „Sollte die Einkaufsgesellschaft allerdings um weitere Gesellschafter erweitert werden, müsste das Vorhaben mit Blick auf das Kartellverbot und ggf. auch fusionskontrollrechtlich erneut überprüft werden.

Fusionskontrolle: Rechtlicher Hintergrund

Kooperationen müssen den Maßgaben des Kartellverbots entsprechen und unterliegen je nach Ausgestaltung – so auch im vorliegenden Fall – zusätzlich der Fusionskontrolle. Relevant für die Beurteilung sind zunächst die erreichten Marktpositionen der Beteiligten sowohl in der Rolle als Einkäufer der zu erwerbenden Leistungen als auch als Anbieter der Produkte, die mit Hilfe dieser Leistungen hergestellt und abgesetzt werden. Das Kartellverbot betrifft etwa Fragen des Umfangs des gemeinsamen Einkaufs, exklusive Bindungen an diesen sowie die ausgetauschten Informationen. Ist die Marktposition der Beteiligten begrenzt, werden wettbewerbsbeschränkende Auswirkungen des gemeinsamen Einkaufs jedoch unwahrscheinlich.

Die Unternehmen

Warsteiner und Karlsberg produzieren und vertreiben Bier und Biermischgetränke, Karlsberg auch in relevantem Umfang Mineralwasser und andere nicht-alkoholische Getränke an Standorten in Nordrhein-Westfalen, Südwestdeutschland und Bayern. Sie gehören als Mittelständler schon zu den größeren, nicht aber zu den ganz großen Brauereien in Deutschland.

Quelle: Bundeskartellamt

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Redaktion

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