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Kartellrecht: EU-Kommission startet Evaluierung

Bis zum 6. Oktober 2022 haben interessierte Kreise Zeit, an einer Konsultation über die Verfahren für die Anwendung der EU-Kartellvorschriften teilzunehmen.
Von Redaktion
30. Juni 2022

Die Europäische Kommission hat am 30. Juni 2022 eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation eingeleitet, um Rückmeldungen zum Funktionieren der EU-Verordnungen einzuholen, in denen die Verfahren für die Anwendung der EU-Kartellvorschriften festgelegt sind.  Die Konsultation läuft 14 Wochen, d.h. bis zum 6. Oktober 2022.

Warum ist eine Evaluierung notwendig?

Seit der Annahme der EU-Kartellrahmens sind fast 20 Jahre vergangen. Die Kommission hat ihre Durchsetzungsmaßnahmen an die Marktentwicklungen, neue Technologien und veränderte Geschäftspraktiken angepasst, doch der verfahrensrechtliche Rahmen ist weitgehend unverändert geblieben.

Die am 30. Juni 2022 eingeleitete Konsultation ist Teil einer umfassenderen Überprüfung, mit der sichergestellt werden soll, dass die EU-Kartellvorschriften weiterhin ihren Zweck erfüllen. Die Konsultation enthält verschiedene Fragen etwa zu den Untersuchungsbefugnissen der Kommission, den Verfahrensrechten von Untersuchungsparteien und Dritten, den Durchsetzungsbefugnissen der Kommission und zur Zusammenarbeit der Kommission mit den nationalen Wettbewerbsbehörden und Gerichten.

Die Evaluierung soll der Kommission helfen, zu entscheiden, ob die derzeitigen Rahmenvorschriften für EU-Kartellverfahren weiter gelten oder geändert werden sollten.

Evaluierungsverfahren

Zusätzlich zur öffentlichen Konsultation umfasst die Evaluierung eine Expertenbefragung im Rahmen einer externen Studie zur Unterstützung der Evaluierung, einen oder mehrere Workshops mit Interessenträgern sowie eine gezielte Konsultation der zuständigen nationalen Behörden.

Zur Konsultation der breiten Öffentlichkeit wurde ein allgemeiner Fragebogen vorbereitet. Interessenträger, die über besondere Erfahrungen mit kartellrechtlichen Verfahrensvorschriften verfügen, können einen längeren und detaillierteren Fragebogen beantworten.

Die Kommission wird die Ergebnisse der Evaluierung in einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen zusammenfassen, die im zweiten Quartal 2024 veröffentlicht werden soll.

Quelle: EU-Kommission

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