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Kartellabsprachen: Millionenstrafe gegen Conserve Italia

Die Europäische Kommission hat gegen Conserve Italia wegen Beteiligung an einem Dosengemüsekartell eine Geldbuße von 20 Mio. Euro verhängt. Das Unternehmen hatte einen Vergleich abgelehnt.
Von Redaktion
24. November 2021

Die Kommission hat festgestellt, dass Conserve Italia zusammen mit anderen Marktteilnehmern mehr als 13 Jahre lang ein Kartell betrieben hat, das sich auf die Lieferung bestimmter Arten von Dosengemüse an Lebensmittelhändler und Gastronomiebetriebe im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) bezog.

Im September 2019 erließ die Kommission gegen die ebenfalls an dem Kartell beteiligten Unternehmen Bonduelle, Coroos und Groupe CECAB einen Vergleichsbeschluss. Conserve Italia hatte sich im Gegensatz zu den anderen drei Kartellbeteiligten gegen einen Vergleich mit der Kommission entschieden. Deshalb setzte die Kommission ihre Untersuchung gegen das Unternehmen nach dem normalen Kartellverfahren fort.

Conserve Italia und die anderen Kartellteilnehmer hatten über einen Zeitraum von mehr als 13 Jahren Preise festgesetzt, Marktanteile und Mengenkontingente vereinbart, Kunden und Märkte untereinander aufgeteilt, sensible Geschäftsinformationen ausgetauscht und ihre Antworten auf Ausschreibungen abgestimmt. Ziel der Kartellbeteiligten war es, ihre Marktposition zu halten bzw. zu stärken, die Verkaufspreise beizubehalten oder zu erhöhen, die Unsicherheiten in Bezug auf ihr künftiges Geschäftsverhalten zu verringern sowie Vermarktungs- und Handelsbedingungen zu ihrem Vorteil zu kontrollieren.

Die Zuwiderhandlung betraf den gesamten EWR, und Conserve Italia war vom 15. März 2000 bis zum 1. Oktober 2013 an dem Kartell beteiligt.

Die gegen Conserve Italia verhängte Geldbuße wurde im Rahmen der Kronzeugenregelung von 2006 aufgrund der Zusammenarbeit des Unternehmens mit der Kommission um die Hälfte ermäßigt. Die Höhe der Ermäßigung richtete sich danach, zu welchem Zeitpunkt Conserve Italia seine Zusammenarbeit anbot und inwieweit die von ihm vorgelegten Beweismittel zum Nachweis des Kartells beitrugen.

Quelle: EU-Kommission

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