Hinweisgeberschutz: EU-Kommission verklagt 8 Mitgliedstaaten
19. Februar 2023
Die Europäische Kommission hat beschlossen, Tschechien, Deutschland, Estland, Spanien, Italien, Luxemburg, Ungarn und Polen vor dem Gerichtshof zu verklagen, weil die Länder die Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, nicht vollständig umgesetzt und die Umsetzungsmaßnahmen nicht mitgeteilt haben.
Ziel: Schutz von Whistleblowern vor Repressalien gegen
Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, Hinweisgebern unabhängig davon, ob sie in Behörden oder in Unternehmen tätig sind, geeignete Kanäle zur Verfügung zu stellen, über die sie vertraulich Verstöße gegen EU-Vorschriften melden können. Damit soll ein zuverlässiger Schutz vor Repressalien etabliert werden. Der Hinweisgeberschutz muss sowohl intern (innerhalb einer Organisation) als auch extern (Meldung an die zuständige Behörde) gewährleistet sein. Die Mitgliedstaaten waren verpflichtet, bis zum 17. Dezember 2021 die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um den Bestimmungen der Richtlinie nachzukommen.
Fokus auf Durchsetzung des Unionsrechts
Die Richtlinie ist von entscheidender Bedeutung für die Durchsetzung des Unionsrechts in mehreren wichtigen Politikbereichen, in denen Verstöße gegen das Unionsrecht dem öffentlichen Interesse schaden können. Das Augenmerk gilt dabei insbesondere dem Umweltschutz, dem öffentlichen Beschaffungswesen, den Finanzdienstleistungen, der nuklearen Sicherheit, der Produktsicherheit und dem Schutz der finanziellen Interessen der Union.
Hintergrund
Im Jänner 2022 richtete die Kommission Aufforderungsschreiben an 24 Mitgliedstaaten wegen nicht fristgerechter Umsetzung und Mitteilung der Umsetzungsmaßnahmen an die Kommission. Darüber hinaus übermittelte sie im Juli 2022 mit Gründen versehene Stellungnahmen an 15 Mitgliedstaaten, die noch keine vollständige Umsetzung mitgeteilt hatten. Im September 2022 folgten Stellungnahmen an vier weitere Mitgliedstaaten.
Da die Antworten von acht Mitgliedstaaten auf die Stellungnahmen der Kommission nicht zufriedenstellend waren, hat die Europäische Kommission beschlossen, diese Mitgliedstaaten vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen.
Quelle: EU-Kommission
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