Navigation
Seiteninhalt

Energieabrechnung: Kartellbuße gegen Submetering-Dienstleister

Die Untersuchung der Submetering-Branche hat zu einem ersten Bußgeldantrag von 2,2, Mio. EUR gegen Ista Österreich geführt. Ista hat als Kronzeuge umfänglich mit der BWB kooperiert, weitere Bußgeldanträge werden folgen.
Von Redaktion
10. Februar 2022

Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) hat im Rahmen ihrer Untersuchung der Submetering Branche am 08.02.2022 einen Antrag auf Verhängung einer Geldbuße gegen ein erstes Unternehmen, ista Österreich GmbH (ista), wegen eines Verstoßes gegen Art 101 Abs 1 AEUV und § 1 Abs 1 KartG an das Kartellgericht gestellt.

Die BWB führte im Juli 2019 Hausdurchsuchungen bei mehreren, in der Submetering-Branche tätigen Unternehmen durch. Es bestand der Verdacht, dass u.a. Treffen eines Branchenverbandes dazu genutzt wurden, um sich über Marktparameter auszutauschen oder abzusprechen. Die Ermittlungen der BWB haben den Verdacht auf kartellrechtswidrige Verhaltensweisen bestätigt. Die relevanten Verhaltensweisen betrafen den Submeteringmarkt in Österreich und in unterschiedlicher Intensität den Zeitraum von Juli 2004 bis Februar 2019. Die BWB beantragt die Verhängung einer Geldbuße in der Höhe von EUR 2,2 Millionen.

Submetering umfasst die individuelle Erfassung und Abrechnung von Heiz-, Warmwasser- sowie Kaltwasserkosten in Gebäudeeinheiten zur privaten oder gewerblichen Nutzung (Wohngebäude, Bürogebäude etc.) und regelmäßig auch die Überlassung der dafür benötigten messtechnischen Ausstattung, namentlich Heizkostenverteiler, Warm- und Kaltwasserzähler sowie Wärmezähler.

Kronzeugenantrag

Ista stellte wenige Tage nach der Hausdurchsuchung einen Kronzeugenantrag und kooperierte in weiterer Folge umfassend mit der BWB, um den Sachverhalt vollständig aufzuklären. Dies hat zu einem raschen Abschluss des Verfahrens beigetragen. Aufgrund der umfassenden Zusammenarbeit der Ista mit der BWB im Rahmen des Kronzeugenprogramms wurde beim Kartellgericht die Verhängung einer geminderten Geldbuße beantragt.

Ista hat im Rahmen der Kooperation mit der BWB, unter Einbindung des Bundeskartellanwalts, auch ein Anerkenntnis für das kartellgerichtliche Verfahren abgegeben. Vor diesem Hintergrund hat die BWB eine geminderte Geldbuße beantragt.

Die BWB wird in absehbarer Zeit weitere Anträge gegen die übrigen beteiligten Unternehmen einbringen.

Quelle: BWB

Autoren

782_632_LN_Logo_RGB_Primary_Full-Color_Positive.jpg

Redaktion

Die LexisNexis Österreich & Compliance Praxis-Redaktion versorgt Sie regelmäßig mit aktuellen News und Informationen aus der Compliance-Welt. Unser Ziel ist es, Ihre tägliche Arbeit bestmöglich zu ...