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EU untersucht Grail-Erwerb durch Illumina noch vor Abschluss der Fusionsprüfung

Die EU-Kommission hat eine Untersuchung wegen möglicher Verletzung der Stillhalteverpflichtung bei der Transaktion Illumina/Grail eingeleitet. Geldbußen von bis zu 10 Prozent des Gesamtumsatzes der Unternehmen sind möglich.
Von Redaktion
23. August 2021

Da Illumina, ein US-amerikanischer Hersteller von Gentechnik-Geräten, das Biotech-Start-up Grail übernommen hat, ohne das Ende der Fusionsprüfung durch die Europäische Kommission abzuwarten, hat diese eine Untersuchung eingeleitet, um zu prüfen, ob ein Verstoß gegen das Stillhaltegebot gemäß Artikel 7 der Fusionskontrollverordnung vorliegt.  

Die Stillhalteverpflichtung verhindert, dass sich Transaktionen bis zum Abschluss der Kommissionsuntersuchung möglicherweise irreparabel negativ auf den Markt auswirken. Diese Untersuchung ist unabhängig von der eingehenden Prüfung der Kommission in der Sache, die gemäß den in der Fusionskontrollverordnung vorgesehenen Fristen fortgesetzt wird.

Hintergrund 

Am 18. August 2021 gab Illumina öffentlich bekannt, dass es die Übernahme von Grail finalisiert, obwohl die Prüfung des Fusionsvorhabens durch die Kommission noch nicht abgeschlossen war. 

Am 22. Juli 2021 hatte die Kommission eine eingehende Untersuchung der geplanten Übernahme eingeleitet. Die Kommission hat Bedenken, dass die geplante Übernahme den Wettbewerb und die Innovation auf dem aufstrebenden Markt für Krebserkennungstests auf der Grundlage von Sequenzierungstechnologien beeinträchtigen könnte. Nachdem die beteiligten Unternehmen die für die Bewertung der Kommission wesentlichen Informationen nicht vorgelegt hatten, stoppte die Kommission am 11. August die Frist für die eingehende Untersuchung der geplanten Übernahme. Die Parteien haben die angeforderten Informationen noch immer nicht vorgelegt. 

Am 19. April 2021 gab die Kommission den Anträgen von Belgien, Frankreich, Griechenland, Island, den Niederlanden und Norwegen statt, die geplante Übernahme von Grail durch Illumina gemäß der EU-Fusionskontrollverordnung zu prüfen.  

Strafen von bis zu 10 Prozent des Gesamtumsatzes möglich

Alle Vorhaben, die in die Zuständigkeit der Kommission fallen, müssen angemeldet und von der Kommission genehmigt werden, bevor sie vollzogen werden können ("Stillhalteverpflichtung" gemäß Artikel 7 der Fusionskontrollverordnung).  

Die Kommission kann gemäß Artikel 14 der Fusionskontrollverordnung gegen Unternehmen, die vorsätzlich oder fahrlässig gegen die Stillhalteverpflichtung verstoßen, Geldbußen verhängen, die bis zu 10 Prozent des Gesamtumsatzes der Unternehmen betragen können. 

Quelle: EU-Kommission

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Redaktion

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