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EU-Whistleblower-Richtlinie: Staaten bei der Umsetzung säumig

Viele Mitgliedstaaten zeigen bei der Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie wenig Ehrgeiz. Das zeigt ein Fortschrittsbericht von TI Austria. Auch Österreich steht „auf der Bremse“.
Von Redaktion
24. März 2021

Bereits im Oktober 2019 hat die Europäische Union eine Richtlinie zum Schutz von Hinweisgebern verabschiedet. Bis Dezember 2021 müssen die Mindeststandards der Whistleblower-Richtlinie in allen EU-Mitgliedsstaaten umgesetzt werden, um Hinweisgeber vor Repressalien zu schützen. Transparency International Austrian Chapter (TI Austria) hat nun einen Bericht veröffentlicht, in dem der Fortschritt in Bezug auf die Umsetzung der EU-Richtlinie in allen Staaten der EU verglichen wird.

Europa

Bis Mitte Februar 2021 hatten zwei Drittel (18) der 27 Mitgliedstaaten mit dem Umsetzungsprozess noch nicht begonnen oder nur minimale Fortschritte erzielt. Es ist ungewiss, ob überhaupt ein EU-Land die Richtlinie rechtzeitig umsetzen wird.

Diesen Mangel an Dringlichkeit seitens der EU-Mitgliedstaaten nennt TI Austria „besorgniserregend“. Neun Monate vor dem Stichtag müssten alle EU-Länder und insbesondere diejenigen, die bei der Umsetzung der Whistleblower-Richtlinie bis dato nur minimale oder keine Fortschritte erzielt haben, ihre Bemühungen intensivieren, mahnt die NGO. Lediglich ein EU-Land hat laut TI Austria wesentliche Fortschritte bei der Umsetzung erzielt: In der Tschechischen Republik wurde am 9. Februar 2021 dem Parlament ein Gesetzesentwurf zum Schutz von Hinweisgebern vorgelegt.

Kristof Wabl, Leiter der TI-Austria Arbeitsgruppe Whistleblowing, erklärt, „dass Whistleblowing eine der effektivsten Methoden ist, um Fehlverhalten wie Korruption und andere Missstände aufzudecken. Eine solide Gesetzgebung ist von entscheidender Bedeutung, um Whistleblower vor Vergeltungsmaßnahmen zu schützen und sicherzustellen, dass ihre Meldungen behandelt werden.“

Österreich

Auch Österreich wird von TI Austria in die Kategorie „kein oder minimaler Fortschritt“ eingestuft. Details zum Umsetzungsprozess sind trotz mehrfacher Anfragen durch TI Austria nicht bekannt, bisher sei der Prozess weder transparent noch inklusiv gewesen. Von der österreichischen Regierung wurden weder Informationen veröffentlicht noch proaktiv weitergegeben. Transparency International erwartet, dass ein breiter Konsultationsprozess mit Stakeholdern gestartet wird, damit die Richtlinie in Österreich rechtzeitig und adäquat umgesetzt wird.

Die Arbeitsgruppe hat bereits im September 2020 Empfehlungen für die Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht ausgearbeitet und in einem Forderungspapier zusammengefasst.


Die wichtigsten Forderungen sind:

  1. Erweiterung des Anwendungsbereichs auf Verstöße gegen nationales Recht
  2. Vereinheitlichung des Hinweisgeberschutzes in einem Gesetz
  3. Ausstattung externer Behörden
  4. Vereinheitlichung des Schutzes für öffentlich Bedienstete (Beamte und Vertragsbedienstete)
  5. Ermöglichung von anonymen Hinweisen
  6. Schaffung eines Unterstützungsfonds für Hinweisgeber


 Quelle: TI Austria

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