10. Juli 2024
Cybersecurity
Im Nationalrat gab es kürzlich für die Umsetzung der NIS2-Richtlinie keine Mehrheit. Die Vorgaben sollen in Zukunft für sämtliche Wirtschaftssektoren gelten. Der nicht angenommene Entwurf hätte dem Innenministerium als verantwortlicher Cybersecurity-Behörde eine wichtige Rolle zukommen lassen. Trotzdem: Das österreichische Umsetzungsgesetz (NISG 2024) soll spätestens nach der Nationalratswahl beschlossen werden. (Standard)
Geldwäsche
Ein aktueller Artikel der Presse beschäftigt sich mit Geldwäsche in Österreich. Demzufolge hat man hierzulande leichtes Spiel: Es scheint kein Problem zu sein, mit im Ausland veruntreutem Geld in Österreich eine Immobilie zu kaufen. Obwohl Geschäftsbeteiligte in zahlreichen panamaischen Firmen auftauchen, wird der Background des Geldes nicht wirklich geprüft. Die Immobilie wird wieder weiter verkauft und so ist das Geld gewaschen. Aufgrund der Sanktionen gegen Russland ist dies eine Methode, die besonders beliebt ist. Geschädigte und deren juristische Vertreter:innen kritisieren, dass wichtigen Ermittlungsansätzen oftmals nicht nachgegangen wird. Das Justizministerium entgegnet indes, dass die "Opferschutz-Richtlinie in Österreich vollinhaltlich umgesetzt" sei. Die EU arbeitet derzeit an einer Aktualisierung der Opferschutz-Richtlinie.
Die Financial Action Task Force, eine in Paris sitzende internationale Institution, die das Vorgehen der Staaten bei der Bekämpfung von Terrorismusfinanzierung und Geldwäsche überwacht, wird Österreich im Herbst prüfen: Bis Februar 2026 soll die Prüfung offiziell dauern. Der Internationale Währungsfond ist der Meinung, dass in Österreich nachgeschärft werden muss: „Während die Maßnahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche verstärkt werden, besteht für professionelle Beteiligte weiterhin das Risiko, dass ausländische Korruptionsgelder gewaschen werden.“ (Presse)
Arbeitsrecht
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat in einem Erkenntnis jüngst die Entscheidung gefällt, dass die gesetzlichen Kündigungsfristen für Arbeitnehmer:innen in der Gastronomie und Hotellerie verfassungswidrig sind. Das Höchstgericht kam zum Schluss, dass die kürzeren Fristen für diese Branche im Vergleich zu anderen Branchen nicht gerechtfertigt sind. Der VfGH gab dem Gesetzgeber jedoch eine Frist bis Ende 2024, um die Rechtslage anzupassen. Bis dahin bleiben die aktuellen Bestimmungen aufrecht: In der Gastronomie und Hotellerie gelten derzeit Kündigungsfristen von maximal sechs Wochen, in anderen Branchen sind bis zu fünf Monate vorgesehen.
Die Entscheidung geht auf eine Beschwerde der Arbeiterkammer zurück. Diese hatte argumentiert, dass die Sonderregelung für die Gastronomie sachlich nicht gerechtfertigt sei und gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoße. (Presse)
Nachhaltigkeit
Das österreichische NGO-Unternehmen Umweltdachverband kämpft für strengere Regeln zur Reduzierung des Bodenverbrauchs in Österreich. Nach einer Klage vor dem Verfassungsgerichtshof hat die NGO nun auch eine Beschwerde bei der EU-Kommission eingereicht. Ua kritisiert der Umweltdachverband, dass Österreich die EU-Bodenschutzstrategie unzureichend umsetzt und zu wenig gegen den deutlich zu hohen Bodenverbrauch für Siedlungen und Verkehrsflächen unternimmt. So werden hierzulande pro Tag rund 20 Hektar Boden neu verbaut. Der VfGH hatte die Klage 2022 abgewiesen, da er die bestehenden Regelungen als ausreichend anerkannte. Dagegen legte der Verband nun Beschwerde bei der EU-Kommission ein. (Standard)
Greenwashing
Das Tech-Unternehmen Google ist nicht mehr CO2-neutral und räumt dies nun öffentlich ein:
Google hatte jahrelang behauptet, CO2-neutral zu sein, indem es Emissionsausgleichsprojekte finanzierte. Nun gibt es diese Projekte allerdings nicht mehr und man nennt im gleichen Atemzug, dass man nicht mehr CO2-neutral sei. Die Geschichte dahinter: Die Kompensationsprojekte waren oftmals ineffektiv und hätten zu Greenwashing geführt. Stattdessen hat Google nun das Ziel, tatsächlichen Emissionen zu reduzieren, anstatt sie auszugleichen. (Presse)
Künstliche Intelligenz
Microsoft hat seine Beteiligung an OpenAI, dem Unternehmen hinter dem KI-Chatbot ChatGPT steht, klar reduziert. Ursprünglich hatte Microsoft 2019 eine Milliardensumme in OpenAI investiert und eine enge Partnerschaft vereinbart. Nun hat Microsoft seine Beteiligung auf unter 50 % gesenkt. Grund dafür: OpenAI hat weitere Investoren, wie etwa die Venture-Capital-Firma Founders Fund, mit ins Boot geholt. Dennoch behält Microsoft Zugriff auf die KI-Systeme von OpenAI für seine Cloud-Dienste. (Presse)
Autoren
Mag. Christiane Jördens Bakk.
Mag. Christiane Jördens, Bakk. hat Publizistik und Kommunikationswissenschaft an der Uni Wien studiert und bereits während ihres Studiums begonnen als Redakteurin, Texterin und Model zu arbeiten. A...