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Brancheninitiativen für Nachhaltigkeit: Bundeskartellamt schließt Prüfung ab

Das Bundeskartellamt hat die Prüfung von zwei verschiedenen Unternehmenskooperationen und Nachhaltigkeitsinitiativen abgeschlossen.
Von Redaktion
20. Januar 2022

Dabei handelt es sich um Initiativen des deutschen Einzelhandels und der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH zu existenzsichernden Löhnen im Bananensektor sowie aktuelle Pläne zur Erweiterung der Initiative Tierwohl auf die Rindermast. Diese Überprüfungen sind Teil des Angebotes des Amtes, Unternehmen mit Blick auf Kooperationen zu beraten und gerade bei Nachhaltigkeitsstrategien Hinweise darauf zu geben, wie diese in das Wettbewerbsrecht eingebettet werden können.

Nachhaltigkeitsinitiativen bestehen oft aus Vereinbarungen zwischen konkurrierenden Unternehmen über wettbewerbsrelevante Themen, wie Preise und Konditionen, sodass auch die kartellrechtlichen Rahmenbedingungen berücksichtigt werden müssen. Das Bundeskartellamt stellt dabei das Erreichen von Nachhaltigkeits- und Gemeinwohlzielen sowie die Auswahlmöglichkeiten der Verbraucher in Einklang mit dem Wettbewerb sicher.

Existenzsichernde Löhne bei Bananen

Im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung pilotiert die GIZ mit Unternehmen des deutschen Einzelhandels Maßnahmen, um existenzsichernde Löhne (Living Wages) im Bananensektor zu fördern. Dazu soll vor dem Hintergrund des 2023 in Kraft tretenden Lieferkettengesetzes eine Branchenkooperation des Lebensmitteleinzelhandels gemeinsame Standards und strategische Ziele auf freiwilliger Basis entlang der Lieferkette für Eigenmarkenbananen vereinbaren. Im Kern geht es um die gemeinsame Einführung verantwortungsvoller Beschaffungspraktiken und die Entwicklung von Prozessen zum Monitoring transparenter Löhne. Gleichzeitig planen die teilnehmenden Unternehmen das Absatzvolumen von Bananen, die nach Living Wages-Kriterien produziert und eingekauft werden, schrittweise zu erhöhen. Dabei findet kein Austausch zu Einkaufspreisen, weiteren Kosten, Produktionsmengen oder Margen statt. Es werden auch keine verpflichtenden Mindestpreise oder Preisaufschläge an einem Punkt der Lieferkette eingeführt. Das Bundeskartellamt wird sich fortlaufend über den Fortgang dieses Projekts informieren.

Das Bundeskartellamt hat keine wettbewerblichen Bedenken hinsichtlich einer freiwilligen Selbstverpflichtung des Lebensmitteleinzelhandels zu gemeinsamen Standards zu Löhnen im Bananensektor.

Initiative Tierwohl

Die Initiative Tierwohl ist ein Branchenbündnis aus Landwirtschaft, Fleischwirtschaft und Lebensmitteleinzelhandel. Die Initiative möchte Tierhalter für die Verbesserung der Haltungsbedingungen honorieren. Finanziert wird die Initiative hauptsächlich von den vier größten Lebensmitteleinzelhandelsunternehmen, EDEKA, REWE, Aldi und der Schwarz-Gruppe. Kernelement der Initiative ist die Zahlung eines einheitlichen Aufschlages an die teilnehmenden Tierhalter (sog. „Tierwohlentgelt“) über die teilnehmenden Schlachtbetriebe. Bislang gibt es die Initiative lediglich im Bereich der Erzeugung von Geflügel- und Schweinefleisch. Die Initiative Tierwohl möchte das Modell nun ab 2022 auch im Bereich der Rindermast einführen. Dies hätte auch Auswirkungen auf den Milchbereich.

Das Bundeskartellamt hat in diesem Zusammenhang erneut auf die Notwendigkeit der Erkennbarkeit (Kennzeichnung) des nach Tierwohlkriterien produzierten Fleisches für Verbraucher hingewiesen. Außerdem fordert das Amt, dass die Initiative das bestehende Finanzierungsmodell fortentwickelt. Für die nächste Projektphase ab dem Jahr 2024 soll die Initiative Tierwohl daher konzeptionell weiterentwickelt werden.

Quelle: Bundeskartellamt

Autoren

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Redaktion

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