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Die Bedeutung der Menschenrechte in der Nachhaltigkeitsstrategie von Unternehmen

Gedanken zur Keynote am Compliance Solution Day (25. September 2025) in Wien

25. September 2025 / Compliance Solutions Day 2025

Internationale Sicherheit, nachhaltige Entwicklung und Menschenrechte sind die drei Säulen, auf denen die Vereinten Nationen und regionale Organisationen die Nachkriegsordnung in Reaktion auf zwei Weltkriege und den Holocaust errichtet haben. Der Schutz aller bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte in gut funktionierenden rechtsstaatlichen Demokratien wurde als beste Voraussetzung für Frieden, Sicherheit, nachhaltige Entwicklung und Armutsbekämpfung erkannt und in einer großen Anzahl völkerrechtlich bindender internationaler und regionaler Verträge kodifiziert. Auch wenn diese Nachkriegsarchitektur zunehmend in Frage gestellt wird, so gelten die Menschenrechte dennoch als einziges universell anerkanntes und rechtlich normiertes Wertesystem der Gegenwart. 

Mit der Macht steigt die Verantwortung

Im Völkerrecht sind die souveränen Staaten die primären Akteure, die rechtlich dazu verpflichtet sind, Menschenrechte zu achten (nicht selbst zu verletzen), gegen Eingriffe durch Dritte zu schützen und durch positive Maßnahmen zu gewährleisten. Durch die Globalisierung der Wirtschaft, beflügelt durch weitgehende Privatisierung und Deregulierung seit den 1980er Jahren, hat sich das Machtgefüge zunehmend von den Staaten zu transnationalen Konzernen hin verschoben. Mit der Macht steigt auch die Verantwortung für eine nachhaltige Entwicklung und die Einhaltung der Menschenrechte. Das Völkerrecht tut sich allerdings schwer, mit dieser Entwicklung Schritt zu halten und diese Verantwortung von Unternehmen rechtlich zu verankern. Während die Einhaltung der wichtigsten arbeitsrechtlichen Standards und der Schutz der Umwelt schon früh Eingang in die „Corporate Social Responsibility“ von Unternehmen gefunden hatten, wurde der Schutz sonstiger Menschenrechte, wenn überhaupt, nur als freiwillige Verantwortung oder moralische Verpflichtung wahrgenommen.

Nachhaltige Unternehmensstrategien (ESG Ratings) messen Compliance in den Bereichen Umweltschutz, gute Unternehmensführung und Soziales, nicht aber in der Umsetzung von Menschenrechten. Alle Versuche, Unternehmen durch den Abschluss entsprechender völkerrechtlicher Verträge zur Achtung, zum Schutz und zur Gewährleistung von Menschenrechten zu verpflichten, sind bisher gescheitert. Die sogenannten „Ruggie Principles“ (UN Guiding Principles on Business and Human Rights) wurden zwar 2011 vom Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen angenommen, sind aber rechtlich nicht verbindlich. 

CSDDD

Im Juli 2024 hat die EU erstmals für große Unternehmen rechtlich verbindliche Verpflichtungen im Umwelt- und Menschenrechtsbereich in der sogenannten „Europäischen Lieferketten-Richtlinie“ (Corporate Sustainability Due Diligence Directive) beschlossen, die allerdings in Reaktion auf heftige Kritik von Unternehmen im Februar 2025 durch den sogenannten Omnibus-Vorschlag der Europäischen Kommission stark abgeschwächt werden sollen.  

In der Keynote am Compliance Solution Day sollen diese rezenten Entwicklungen und die Bedeutung der Menschenrechte für eine wirklich effektive Nachhaltigkeitsstrategie von Unternehmen auch am Beispiel von konkreten Erfahrungen in der Beratung von Unternehmen behandelt werden. 


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Manfred Nowak

Prof. Manfred Nowak

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