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Cyber Resilience Act und „Alt“-Software Cyber Resilience Act und „Alt“-Software

Mit dem Cyber Resilience Act soll ein weiterer Mosaikstein der EU-weiten ­Sicherheitsstrategie umgesetzt werden. Der Anwendungsbereich ist weit und umfasst (auch) Software. Dieser ­Artikel gibt eine Einschätzung, unter welchen Umständen bereits am Markt befindliche Software umfasst sein kann.
Von Mag. Johann Weidlinger
08. Juni 2026 / Erschienen in Compliance Praxis 2/2026, S. 28
Der Cyber Resilience Act (Cyberresilienz-VO [EU] 2024/2847, ABl L 2024/2847, „CRA“) reiht sich in jüngste Bemühen um strukturelle Cybersicherheit der Europäischen Union ein und glänzt dabei ebenfalls durch eine branchenunabhängige und damit sehr weite Anwendung. Mit dem Vorbild „klassischer“ Produktrechte – exemplarisch den Vorgaben an Funkanlagen (solchen der europäischen Funkanlagenrichtline oder Radio Equipment Directive bzw deren österreichischer Umsetzung im Funkanlagen-Marktüberwachungs...

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