Voraussetzungen „unternehmerischen Ermessens“ nach der Business Judgment Rule
Von Prof. Christian Fritz LL.M. LL.M. MBA MLS
04. Juni 2017 / Erschienen in Compliance Praxis 2/2017, S. 38
04. Juni 2017 / Erschienen in Compliance Praxis 2/2017, S. 38
1. Grundsätzliches Mit dem Strafrechtsänderungsgesetz 20151 wurde der Gedanke der Business Judgment Rule (BJR) in Österreich in § 84 Abs 1a AktG und § 25 Abs 1a GmbHG erstmals gesetzlich kodifiziert. Unter BJR wird ein gesetzlich verankertes Haftungsprivileg zugunsten von Vorständen und Geschäftsführern verstanden, das unter bestimmten Voraussetzungen von Gesetzes wegen eine Pflichtverletzung ausschließt: Im Falle einer schadensauslösenden Risikoverwirklichung aufgrund einer zuvor getroffenen...
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