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Konzerninterne Datenübermittlungen DSGVO-konform gestalten

Konzerninterne Datenflüsse haben nicht zuletzt aufgrund von konzernweiten Cloud-Computing-Lösungen drastisch zugenommen. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) setzt ihnen jedoch enge Grenzen und sieht bei Verstößen Geldbußen von bis zu 20 Millionen Euro oder vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes vor. Der vorliegende Beitrag zeigt, wie die konzerninterne Übermittlung von Kunden- und Mitarbeiterdaten nach der DSGVO rechtskonform gestaltet werden kann.
Von Dr. Lukas Feiler SSCP, CIPP/E, Mag. Marisa Elisa Schlacher
01. März 2017 / Erschienen in Compliance Praxis 1/2017, S. 28
1. Arten konzerninterner Datenübermittlungen Konzernintern sind zwei Arten von Datenübermittlungen zu unterscheiden: Erstens Datenübermittlungen an andere Konzerngesellschaften (siehe unten Punkt 3) und zweitens Datenübermittlungen innerhalb einer Gesellschaft an die Organe der Gesellschaft oder Belegschaft (zB Vorstand, Aufsichtsrat, Hauptversammlung oder Betriebsrat, siehe unten Punkt 4). Bei allen diesen Datenübermittlungen ist zu berücksichtigen, dass die DSGVO, die am 25. Mai 2018 in Gel...

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