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Der Datenschutzbeauftragte unter der DSGVO: Deutschland als Vorbild?

Das Konzept des Datenschutzbeauftragten gibt es in Deutschland seit über zehn Jahren. Unter der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) wird das Einrichten dieser Funktion auch in Österreich für viele Unternehmen zur Pflicht. Was können wir von dem bereits bestehenden Konzept nach deutschem Datenschutzrecht lernen?
Von Dr. Lukas Feiler SSCP, CIPP/E, Julia Kaufmann LL.M
01. März 2017 / Erschienen in Compliance Praxis 1/2017, S. 26
Im Mai 2018 wird die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in allen Mitgliedsstaaten in Europa in Kraft treten, und zu weiten Teilen das derzeit bestehende Datenschutzrecht auf Mitgliedsstaatenebene ersetzen. Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten Eine wesentliche Änderung werden die Anforderungen zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten werden. Nach der DSGVO müssen Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten bestellen, wenn (i) die Kerntätigkeit des Unternehmens in der Da...

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