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Sanction (Non-)Compliance und Strafrecht – Die strafrechtliche Dimension des SanktG 2024

Seit 11. 2. 2025 gilt das Bundesgesetz über Sanktionsmaßnahmen („SanktG 2024“). Wie schon das Sanktionengesetz 2010 („SanktG 2010“), dient auch das SanktG 2024 als innerstaatliche ­Rechtsgrundlage für die Durchführung völkerrechtlich verpflichtender Sanktionsmaßnahmen der Vereinten Nationen oder der Europäischen Union.
Von Mag. Simone Petsche-Demmel
27. Mai 2025 / Erschienen in Compliance Praxis 2/2025, S. 31
Im SanktG 2024 eingeschlossen sind auch unmittelbar anwendbare Sanktionsmaßnahmen der Europäischen Union, wozu insbesondere die „Russlandsanktionen“ zählen. In diesem Artikel wird auf die konkreten Neuerungen aus wirtschaftsrechtlicher Perspektive eingegangen. Gerichtliche Strafbarkeit und dramatische Anhebung des Strafrahmens § 16 SanktG 2024 enthält (ebenso wie schon § 11 SanktG 2010) eine gerichtliche Strafbestimmung. Allerdings wurde der Strafrahmen drastisch angehoben. Strafbar ist, wer ...

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