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Mehr Macht, mehr Verantwortung!

Zur strafrechtlichen Qualifikation als leitender Angestellter iSd § 74 Abs 3 StGB im Lichte aktueller Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs.
Von Mag. Simone Petsche-Demmel , Mag. Laura Reschinger
26. August 2025 / Erschienen in Compliance Praxis 3/2025, S. 35
Eine Position als Geschäftsführer, Prokurist oder Abteilungsleiter bringt nicht nur Ehre und Ansehen, sondern bekanntlich auch erhebliche (straf-)rechtliche Haftungsrisken mit sich. Compliance ist hier daher das A und O. Grundsätzlich treffen Haftungsrisiken nicht nur Organwalter einer juristischen Person, sondern auch leitende Angestellte iSd § 74 Abs 3 StGB eines Unternehmens. Diese Qualifikation ist insofern relevant, weil dadurch die Strafbarkeit (als unmittelbarer Täter) bestimmter Sonde...

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