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In den Compliance News vom 3. September dreht sich diesmal alles um folgende Schwerpunkte: Datenschutz, Greenwashing, Geldwäsche, Cybercrime und Unternehmenshaftung. Unter anderem ist der scheinbar schon vor Wochen stattgefundene Cyberangriff auf das heimische Innenministerium Thema der News.
Von Mag. Christiane Jördens Bakk.
01. September 2025

Datenschutz

Gemäß der Allgemeinen Datenschutzgrundverordnung der EU (DSGVO) müssen User:innen YouTube und Google vollen Zugriff auf ihre persönlichen Daten gewähren, hat die österreichische Datenschutzbehörde angeordnet und sich dabei mit der Datenschutzgruppe Noyb solidarisch gezeigt. Noyb hatte 2019 einen Fall eingereicht, welcher sich aufgrund von rechtlichen Verzögerungen bei Google mehr als fünf Jahre hinzog. Die Entscheidung bekräftigt die Pflicht der Unternehmen, den Nutzer:innen vollständigen, klaren und einfachen Zugang zu ihren persönlichen Daten zu bieten. Tech-Riese Google hat nun eine vierwöchige Frist, im Rahmen dessen das Portal dies umsetzen muss. (MLEX)

Der Tech-Riese Google steht wohl vor einer GDPR-Klage wegen sexuell missbräuchlicher Bilder in seinen Suchergebnissen. Google wird von einer Frau aus Deutschland geklagt, deren private Bilder und Deepfakes seit 18 Monaten nicht von Google entfernt wurden. Der Fall wurde im Mai beim Landgericht München eingereicht und kürzlich von der digitalen Menschenrechts-NGO HateAid publik gemacht. HateAid unterstützt die Frau bei ihrer Klage. (MLEX)

Cybercrime

Vor wenigen Wochen ist das Innenministerium einem Cyberangriff zum Opfer gefallen, wie nun die Presse berichtete. Es handelte sich um einen unerlaubten Zugriff auf Mailserver des BMI. Rund 100 der insgesamt 60.000 Mail-Accounts seien betroffen gewesen, allerdings habe man sensible Inhalte nicht per Mail kommuniziert, so heißt es. Trotz des Angriffs sollen die polizeilichen Kernaufgaben nicht beeinträchtigt gewesen sein. Die wichtigen IT-Services sowie die Arbeitsfähigkeit des BMI blieben vollständig bestehen. Polizeiliche Informationssysteme, Datenbanken, Register und personenbezogene Daten waren nicht betroffen. Laut der Presse wurde eine Anzeige wegen widerrechtlichen Zugriffs auf ein Computersystem erstattet. Kritik zum genannten Vorfall gab es am Wochenende von Seiten der FPÖ: Ihr Sicherheitssprecher Gernot Darmann sowie die FPÖ sind vom Umgang des Innenministeriums (BMI) mit dem nun bekannt gewordenen Cyberangriff auf die IT-Infrastruktur nicht begeistert: „Der Cyberskandal im Innenministerium ist auch ein riesiger Vertuschungsskandal“, so die FPÖ kürzlich in einer Aussendung. Wochenlang habe man den Angriff geheim gehalten. (Presse)

Greenwashing

Der Tech-Konzern Apple muss sich aktuell wegen des Vorwurfs des Greenwashings herber Kritik stellen: Das deutsche Landgericht Frankfurt hat Apple untersagt, seine Smartwatches künftig als "CO₂-neutral" zu bewerben. Die dazugehörige Werbung von Apple sei laut Gericht irreführend. Damit folgte es der Unterlassungsklage der Deutschen Umwelthilfe (DUH). Schon seit 2023 bewirbt Apple insgesamt drei Smartwatch-Modelle als CO₂-neutral, wobei konkret die Behauptung aufgestellt wird, dass ein Großteil der Emissionen während Herstellung und Transport vermieden und etwaige Restemissionen durch naturbasierte Kompensationsprojekte ausgeglichen werden. (Zeit)

Geldwäsche

Ein Schlag gegen die italienische Mafia ist kürzlich unter anderem auch deutschen Finanzermittler:innen geglückt: Man konnte Scheinfirmen in Italien, Frankreich und Deutschland aufdecken. An der Côte d'Azur habe man Immobilien im Millionenwert beschlagnahmt, so heißt es in einem Bericht des Bayerischen Rundfunks. Neben Spezialermittler:innen aus Rom und Marseille von Europol, war auch das für Wirtschaftskriminalität zuständige Kriminalfachdezernat in München an der Vorbereitungen für den Zugriff beteiligt. Ziel war eine Gruppierung, die zur Camorra gehöre, so heißt es seitens der Staatsanwaltschaft in Marseille. Die Bande soll über die Scheinfirmen kriminelles Geld auf Bankkonten in Italien, Frankreich, Deutschland und Tunesien übertragen und dabei legale Einkünfte aus dem Bauwesen, dem Autohandel und der Aluminiumherstellung vorgetäuscht haben. Anschließend sei das aus Straftaten stammende Geld über in Frankreich registrierte Unternehmen in Immobilien an der Küste in Südfrankreich investiert worden. (br.de)

Unternehmenshaftung

Großbritannien geht in die Offensive und verschärft sein Unternehmensstrafrecht: Seit 1. September ist die nächste Stufe der verschärften Haftung in Kraft. Ab sofort können Unternehmen wegen des neu eingeführten Straftatbestands „Failure to Prevent Fraud“ bestraft werden, also auch beim Unterlassen von Maßnahmen, um Betrug von Mitarbeiter:innen zu verhindern. Verantwortlich sind Unternehmen auch dann, wenn sie von den kriminellen Taten ihrer Mitarbeiter:innen im Betrieb keine Kenntnis haben. Betroffen sind unter Umständen Großunternehmen, die mindestens zwei folgender Punkte erfüllen: mehr als 250 Mitarbeiter:innen, einen Jahresumsatz von mehr als 36 Millionen britische Pfund oder mindestens 18 Millionen Pfund Bilanzsumme. Jurist:innen warnen aktuell auch vor der weitreichenden Wirkung des ECCTA über die Landesgrenzen hinaus. (Frankfurter Allgemeine)

Autoren

Christiane Jördens

Mag. Christiane Jördens Bakk.

Mag. Christiane Jördens, Bakk. hat Publizistik und Kommunikationswissenschaft an der Uni Wien studiert und bereits während ihres Studiums begonnen als Redakteurin, Texterin und Model zu arbeiten. A...