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Interne Untersuchungen bei Sanktionsverstößen im harmonisierten EU-Strafrecht – Neue ­Pflichten, neue Risiken, neue Spielregeln 

Die Richtlinie (EU) 2024/1226 harmonisiert die strafrechtliche Verfolgung von Sanktionsverstößen und erhöht damit unionsweit die Risiken für Unternehmen. Der Beitrag beleuchtet einerseits Inhalt und Umsetzung der Richtlinie sowie andererseits die daraus resultierenden Pflichten zur Durch­führung interner Untersuchungen.
Von Mag. Martin Eckel LL.M., Sebastian Hofer LL.M.
03. März 2026 / Erschienen in Compliance Praxis 1/2026, S. 38
Das neue EU-(Sanktions)Strafrecht Staaten wie Russland, Iran oder Syrien unterliegen seit Jahren umfassenden EU-Sanktionen. Angesichts wachsender geopolitischer Spannungen und der zunehmenden Nutzung von Sanktionen als politisches Druckmittel rücken Verstöße gegen EU-Sanktionen verstärkt in den Fokus der Strafverfolgungsbehörden. Um lückenhafte und uneinheitliche Durchsetzung zu beheben, wurde am 19. Mai 2024 die Richtlinie (EU) 2024/1226 verabschiedet. Damit wurden erstmals zentrale Straftat...

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