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Die EU-Antikorruptionsrichtlinie: Eine Standortbestimmung für Österreich  

Am 31. Mai 2026 ist die Richtlinie (EU) 2026/1021 zur Bekämpfung der Korruption in Kraft getreten. Bis 1. Juni 2028 ist sie in nationales Recht umzusetzen. Damit stellt sich für Unternehmen die Frage: Verlangt die Richtlinie eine grundlegende Neuorientierung der Compliance-Praxis oder verstärkt sie vor allem bereits bekannte Anforderungen?  
Von Mag. Verena Stagl
01. September 2026 / Erschienen in Compliance Praxis 3/2026, S. 31
Am 31. Mai 2026 ist die Richtlinie (EU) 2026/1021 zur Bekämpfung der Korruption in Kraft getreten. Bis 1. Juni 2028 ist sie in nationales Recht umzusetzen. Damit stellt sich für Unternehmen die Frage: Verlangt die Richtlinie eine grundlegende Neuorientierung der Compliance-Praxis oder verstärkt sie vor allem bereits bekannte Anforderungen? Straftatbestände: Deckungsgleichheit ist zu prüfen, nicht zu unterstellen Die Richtlinie schafft einen unionsweit vereinheitlichten Katalog von Korruptions...

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