03. März 2026 / Erschienen in Compliance Praxis 1/2026, S. 10
Internationale Handels- und Finanzströme werden zunehmend aus dem Blickwinkel von Compliance- und Sicherheitsrisiken gesehen. Insbesondere Proliferationsfinanzierung sowie der Missbrauch von Dual-Use-Gütern spielen dabei eine zentrale Rolle. In Zeiten globaler Krisen, geopolitischer Spannungen und verschärfter Sanktionen sind vor allem Kredit- und Finanzinstitute gefordert, ihre Sanktions-Compliance zu stärken, Lieferketten risikobasiert zu prüfen und einschlägige Typologien frühzeitig zu erkennen und zu überwachen. Sensible Branchen, komplexe Handelsinstrumente und intransparente Endverwendungen erfordern erhöhte Aufmerksamkeit, um regulatorische Anforderungen zu erfüllen. Dadurch lassen sich potenzielle Risiken frühzeitig identifizieren, wirksam steuern und ein konkreter Beitrag zur Integrität des Finanzsystems und zur Einhaltung von Sanktionen leisten.
Proliferationsfinanzierung: mehr als nur ein Teil der allgemeinen Sanktionsregime
Unter Proliferationsfinanzierung versteht man die finanzielle Ermöglichung der Verbreitung atomarer, biologischer und chemischer Massenvernichtungswaffen. Der Begriff umfasst dabei nicht nur die Waffen selbst, sondern auch Güter und Technologien zu ihrer Herstellung, relevantes Know-how sowie Trägersysteme (zB Raketen- und Drohnentechnologie). Proliferationsfinanzierung ist damit nicht nur ein Themenfeld im Rahmen von Sanktionen, sondern ein eigenständiger Risikobereich, der über klassische Listenprüfungen hinausgeht und eine erweiterte Betrachtung von Gütern, Zahlungsströmen und Endverwendung erfordert.
Derzeit bestehen im Kontext der Proliferationsfinanzierung zwei Sanktionsregime. Die Europäische Union hat, auf Basis von Resolutionen der Vereinten Nationen, gezielte finanzielle Sanktionen im Zusammenhang mit Proliferationsfinanzierung, insbesondere gegen Nordkorea und Iran, verhängt. Im Unterschied zu klassischen Embargos, welche den Handel oder wirtschaftlichen Austausch mit Staaten oftmals umfassend beschränken, richten sich diese Maßnahmen insbesondere gegen Personen, Organisationen oder Unternehmen. Wesentliche Verpflichtungen für Banken sind insbesondere das Einfrieren von Vermögenswerten sowie das Verbot, den Betroffenen finanzielle Mittel (in-)direkt bereitzustellen. Für Kredit- und Finanzinstitute bedeutet dies, dass zur Minimierung von Sanktionsverstößen nicht nur Sanktionslisten und Embargobestimmungen zu berücksichtigen sind, sondern auch eine ganzheitliche Betrachtung erforderlich ist, insbesondere in Bezug auf Waren, Endverwendung, Zahlungsströme sowie alle an den Geschäften/Transaktionen beteiligte Personen und Gesellschaften.
Bereits seit dem 14. 12. 2024 sind Verpflichtete, das heißt unter anderem Banken, Versicherungen und Krypto-Dienstleister, gemäß dem Finanzmarkt-Geldwäschegesetz (FM-GwG) angehalten, Strategien, Kontrollen und Verfahren für gezielte finanzielle Sanktionen im Zusammenhang mit Proliferationsfinanzierung zu implementieren. Seit dem 1. 1. 2026 wurde der Begriff „Proliferationsfinanzierung“ aus dem FM-GwG entfernt. Jedoch sollte Proliferationsfinanzierung weiterhin als eigenes Risikofeld bestehen bleiben. Dies entspricht auch der Bewertung in der Nationalen Risikoanalyse 2025, wonach Österreich wegen seiner hoch entwickelten Industrie und der hohen Anzahl spezialisierter, in Teilbereichen führender KMUs, als Zielland und Transitstaat für die Beschaffung proliferationsrelevanter Güter gesehen wird.
Dual-Use-Güter im Fokus
Dual-Use-Güter sind Waren, die sowohl zivil als auch militärisch genutzt werden können. Von der Definition sind neben physischen Produkten auch Technologien, Software und technisches Know-how umfasst. Beispiele reichen von Düngemittel als potenzielle Ausgangsstoffe für Sprengstoffe über Mikrochips bis hin zu Navigations- und Steuerungssystemen.
Aufgrund des doppelten Verwendungszwecks sind Dual-Use-Güter auch im Kontext der Proliferationsfinanzierung von besonderer Relevanz: Sie können zur Herstellung, Weiterentwicklung oder -verbreitung entsprechender Massenvernichtungswaffen beziehungsweise Trägersystemen verwendet werden. Wie in der Nationalen Risikoanalyse 2025 ausgeführt, wird unter Proliferation auch die illegale Verbreitung von Dual-Use-Gütern, unter anderem in Kriegsgebieten, oder deren illegale Beschaffung subsumiert.
Eine zentrale regulatorische Grundlage bildet die EU-Dual-Use-Verordnung (VO [EU] 2021/821 idgF), die den Handel mit Dual-Use-Gütern umfassend regelt. Neben den genehmigungspflichtigen, in Anhängen gelisteten Produkten enthält sie auch die sog Catch-All-Klausel: Danach können auch nicht gelistete Waren genehmigungspflichtig sein, wenn dem Ausführer bekannt ist oder sein muss, dass diese Güter für Massenvernichtungswaffen, militärische Endverwendungen in sanktionierten Staaten oder für sanktionierte Endverwender bestimmt sind. Dadurch wird die reine Listenlogik um eine risikobasierte Prüfung von Endverwendern, Endverwendung, Lieferketten und Umgehungsmustern erweitert. Dies ist auch von den Kredit- und Finanzinstituten sowie Unternehmen in ihren Compliance-Prozessen angemessen zu berücksichtigen.
Ausgewählte proliferationsrelevante Risikofelder und Maßnahmen
Sanktionsrisiken im Zusammenhang mit Proliferationsfinanzierung bedürfen unterschiedlichster Maßnahmen, um die Typologien und Umgehungsmuster zu erkennen. Proliferationsfinanzierung ist daher sowohl in der Risikoanalyse auf Unternehmensebene als auch in den internen Regelwerken, klar definierten Prozessen sowie in laufenden Screening- und Monitoringmaßnahmen systematisch zu verankern, um Sanktionsverstöße nachhaltig zu minimieren. Dies entspricht auch der Erwartungshaltung der FMA (vgl FMA, Reden wir über Aufsicht – Proliferation im Fokus, Nr 10, 11/2025).
KYC- und KYCC-Prinzip
Aufgrund des erhöhten Risikopotenzials ist das Know-Your-Customer (KYC)-Prinzip und insbesondere das Know-Your-Customers-Customer (KYCC)-Prinzip von wesentlicher Bedeutung. Nur durch ein vertieftes Verständnis des Kunden sowie dessen Endabnehmer, Lieferanten und weiterer involvierter Beteiligten können auffällige Handelsstrukturen, intransparente Endverwendungen und (potenziell) beteiligte sanktionierte Personen frühzeitig erkannt und vermieden werden. Proliferationsrelevante Typologien zeichnen sich häufig durch komplexe Strukturen mit zwischengeschalteten Akteuren aus, um Ursprung, Bestimmung und tatsächliche wirtschaftliche Hintergründe zu verschleiern. Die Verpflichteten müssen Kundenprofile und Geschäftsmodelle umfassend analysieren und plausibilisieren. Neben der Einholung und Prüfung geeigneter Nachweise, etwa Ausfuhrgenehmigungen, Rechnungen oder Transportdokumente, kann auch eine Überwachung von Frachtrouten und Logistikdaten (zB Schiffsbewegungen) zur geografischen Plausibilisierung von Herkunft, Transit und Zielstaaten einen relevanten Beitrag leisten.
„Fuzzy Matching“-Logik
Banken und Versicherungen müssen Maßnahmen zur Identifizierung von gezielten finanziellen Sanktionen setzen. Dies erfolgt im Rahmen der automationsunterstützten Prüfung gegen Sanktionslisten von Kunden und ihren Transaktionen. Im Bereich dieses Listenscreenings kommt dabei dem „Fuzzy Matching“ eine zentrale Rolle zu: Durch die Berücksichtigung von Schreibvarianten, Aliasnamen und Tippfehlern sollen sanktionierte Personen erkannt werden.
Sensible Branchen
Bestimmte Branchen stehen aufgrund ihrer risikobehafteten Produkte, Technologien oder internationalen Lieferketten besonders im Fokus der Proliferationsfinanzierung. Dazu zählen neben der Rüstungsindustrie und chemischen Industrie auch die Herstellung und der Handel elektronischer Komponenten, Maschinen- und Anlagenbau sowie Logistik- und Speditionsunternehmen. Ein besonderes Risiko geht dabei von Dual-Use-Branchen aus: Güter mit doppeltem Verwendungszweck können, trotz ziviler Deklaration, gezielt zur Sanktionsumgehung beziehungsweise Unterstützung proliferationsrelevanter Programme eingesetzt werden. Hervorzuheben sind auch Forschung und Entwicklung, da Know-how, technische Spezifikation und Software ebenfalls proliferationsrelevant sein können. Für Kredit- und Finanzinstitute ist daher wesentlich, besonders risikobehaftete Branchen systematisch zu identifizieren, zu bewerten und angemessene Maßnahmen zu setzen. Kunden in solchen Branchen sollten engmaschiger überwacht, Transaktionen vertieft plausibilisiert und erforderliche Informationen beziehungsweise Unterlagen umfassend eingeholt werden.
Geografische Aspekte
Aktuell bestehen im Zusammenhang mit Proliferationsfinanzierung insbesondere gezielte finanzielle Sanktionen gegen Nordkorea und Iran. Darüber hinaus entsteht ein relevantes Risiko aus sogenannten Umgehungs- beziehungsweise Transitjurisdiktionen, die zur Verschleierung von Herkunft, Bestimmung, Endverwendern oder Zahlungsströmen genutzt werden können. Als Beispiele werden häufig China, die Türkei oder die Vereinigten Arabischen Emiraten angeführt. Gemäß den Ausführungen der FMA können zudem Jurisdiktionen mit wenig ausgeprägtem Exportkontrollregime zur Umgehung genutzt werden. Solche Länder sollten daher in der internen Risikobewertung systemisch als erhöht berücksichtigt werden. Kunden, Geschäftsbeziehungen und Transaktionen mit Bezug zu derartigen Jurisdiktionen sind entsprechend verstärkt zu screenen und zu monitoren, um potenzielle Risiken frühzeitig erkennen zu können und zu adressieren.
Handelsfinanzierungen und Akkreditivgeschäft
Akkreditive und weitere Formen der Handelsfinanzierung gelten als besonders risikobehaftet, da sie grenzüberschreitende Warenströme nicht nur ermöglichen, sondern auch absichern. Aufgrund ihrer Struktur können sie gezielt zur Sanktionsumgehung missbraucht werden, etwa durch falsche Warenklassifizierungen, verschleierte Endverwender oder komplexe Zwischenhändlerkonstruktionen.
Insbesondere bei Geschäften mit Dual-Use-Bezug besteht das Risiko, unbeabsichtigt gegen Sanktionen zu verstoßen, zB, wenn Güter trotz ziviler Deklaration in proliferationsrelevante Programme überführt werden und die Finanzierung damit mittelbar zur Unterstützung der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen beiträgt. Aufgrund dieses Risikopotenzials sollten Handelsfinanzierungen besonders streng geprüft und kontinuierlich überwacht werden. Bereits bei Anbahnung und im Verlauf der Geschäftsbeziehung sind aussagekräftige Unterlagen (zB Genehmigungen, Transport- und Handelsdokumente) einzuholen und zu plausibilisieren.
Fazit
Proliferationsfinanzierung bleibt trotz der Änderungen im FM-GwG ein hochrelevantes Compliance-Thema, insbesondere vor dem Hintergrund globaler Krisen, geopolitischer Spannungen und dynamischer Sanktionsregime. Komplexe Lieferketten, Dual-Use-Güter und verschleierte Endverwendungen erfordern robuste und wirksame Compliance-Maßnahmen. Dadurch kann das Risiko von Sanktionsverstößen reduziert und ein wesentlicher Beitrag zur Verhinderung der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen geleistet werden.
* Der Beitrag wurde unter Mitwirkung von Mag. Emily Stohl verfasst. Mag. Emily Stohl ist nicht mehr im Unternehmen tätig.
Autoren
Mag. Shahanaz Müller BA, CAMS
Mag. Shahanaz Müller, BA, CAMS, ist Partnerin bei Deloitte Forensic in Wien und leitet den Bereich AML- und Sanctions-Compliance. Als international anerkannte Expertin und Certified Anti-Money Laun...