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„Leumundszeugnis“ für Unternehmen

Gemeinhin gilt das Verbandsregister als Pendant zum Strafregister, nur eben für Unternehmen. Doch es gibt Besonderheiten, vor allem was die Selbstauskünfte aus den Registern betrifft. 
Von Mag. Simone Petsche-Demmel , Dr. Markus Bachmann
03. März 2026 / Erschienen in Compliance Praxis 1/2026, S. 34
Zum Zwecke der Sammlung und Evidenthaltung werden strafgerichtliche Verfahren gegen Verbände (geführt nach den Bestimmungen des Verbandsverantwortlichkeitsgesetzes, kurz VbVG) in das Verbandsregister eingetragen. Welche Daten eingetragen werden, welche Auswirkungen diese Eintragungen haben können und ob es zeitliche oder sonstige Grenzen für Auskünfte oder Eintragungen oder gar eine Tilgung der Verurteilung gibt, soll in diesem Beitrag aufgezeigt werden. Welche Informationen werden in das ­Ve...

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